Beitrag von Cornelius Nohl

Adam Smith und das Grundeinkommen: Brüder im Geiste?

In der Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen melden sich immer wieder Kritiker zu Wort, die das Konzept für einen illegitimen Eingriff des Staates in den freien Markt halten.

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    Oftmals basiert die Kritik auf Argumenten des klassischen Liberalismus nach Adam Smith. In diesem Beitrag soll gezeigt werden, dass Smith‘ Argumentation zwar auf den ersten Blick gegen ein Grundeinkommen spricht. Bei genauerer Analyse zeigt sich jedoch, dass das Konzept nicht als unzulässiger Eingriff in den freien Markt, sondern vielmehr als Grundvoraussetzung für diesen zu interpretieren ist.

    Mit seinem umfassenden Lebenswerk wurde Adam Smith zu einem der meistzitierten Autoren im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Es verwundert daher nicht, dass er oft als ‚Vater’ der modernen Ökonomie und unseres heutigen kapitalistischen Gesellschaftssystems gepriesen wird. Umso interessanter ist die Frage, welche Position Smith zum bedingungslosen Grundeinkommen[i] eingenommen hätte.

    Um eine Antwort auf diese Fragen zu finden, soll zunächst ein genauerer Blick in seine Konzeption des freien Marktes geworfen werden. Ausgangspunkt ist Smith‘ These, dass jeder Mensch von Natur aus selbstverantwortlich ist und deshalb auch für sich selbst sorgen soll. Hierin sieht er den Anlass zum Wirtschaften und für die Naturgegebenheit der Ökonomie. Wirtschaft könne jedoch nur funktionieren, wenn sie in einem gerechten Ordnungsrahmen betrieben wird, wobei Gerechtigkeit bei Smith als regulatives Element der Ökonomie begriffen werden muss. So interpretiert er Gerechtigkeit als negative Tugend im Sinne des Unterlassens von Unrecht und bezogen auf die Ökonomie als Bereitschaft, nicht gegen die Regeln der Marktwirtschaft zu verstoßen.

    Die allgemeine Akzeptanz der Gerechtigkeitsprinzipien reicht jedoch nicht aus, um gerechtes Verhalten bei allen Marktteilnehmern zu erzielen. Deshalb greift Smith auf eine externe Autorität zurück, die legitime Ansprüche durchsetzen und Fehlverhalten sanktionieren soll. Diese Aufgabe komme dem Staat zu, da Rechtssicherheit zum Überleben der Individuen, zum Funktionieren des Marktgeschehens und für die Existenz der gesamten Gesellschaft unabdingbar sei. Auf der anderen Seite stellt sich Smith aber entschieden gegen die zu seiner Zeit üblichen, umfassenden Eingriffe des Staates in die Ökonomie und postuliert einen freien und sich selbst regulierenden Markt. Dessen Gelingen wird mit dem Konzept der ‚Unsichtbaren Hand’ erklärt, wonach das durch Eigeninteresse gesteuerte individuelle Handeln zum maximalen Gemeinwohl und damit letztlich zum ‚Wohlstand der Nationen‘ (1776) führe.

    Jedoch erkennt auch Smith an, dass es in einem solchen idealen Staat hilfsbedürftige Personen gibt, die beispielsweise auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht am Markt teilnehmen und deshalb auch nicht von dem hier erwirtschafteten Mehrwert profitieren können. Seiner Logik folgend dürften die Betroffenen jedoch nicht durch staatliche Sozialleistungen unterstützt werden, da dies eine illegitime Intervention des Staates in den Markt darstellen würde.

    Dennoch soll auch dieser Personenkreis vom erwirtschafteten Wohlstand profitieren, jedoch nicht in Form eines Wohlfahrtsstaates sondern durch freiwillige mildtätige Akte ihrer Mitmenschen. Denn nach seiner ‚Theorie der ethischen Gefühle‘ (1759) beinhaltet das Selbstinteresse des Menschen nicht nur egoistische Nutzenmaximierung, sondern neben sozialer Anerkennung auch ein starkes Gefühl der Empathie und der Anteilnahme am Schicksal anderer. So würden erfolgreichere Bürger die Not der Bedürftigen im Rahmen gemeinnützigen Engagements lindern.

    Auf Basis dieser Einlassungen liegt der Schluss nahe, dass ein Grundeinkommen mit Smith‘ Idee eines lediglich die Rechtssicherheit garantierenden Staates unvereinbar wäre. Denn das Konzept stellt in seinen Augen einen unzulässiger Markteingriff dar, der letztlich die Freiheit der wirtschaftenden Bürger beschränken würde. Zwar könnten den Bedürftigen genügend Ressourcen zur Existenzsicherung zur Verfügung gestellt werden, hierauf dürfe aber keinesfalls ein Rechtsanspruch bestehen, da Wohltätigkeit als privater und völlig freiwilliger Akt der Mildtätigkeit zu verstehen sei.

    Doch bei genauerer Betrachtung kann diese Interpretation nicht überzeugen. Denn dem Grundeinkommen liegt im Gegensatz zu staatlichen Sozialleistungen eben kein Wohltätigkeitsgedanke zu Grunde. Vielmehr wirkt es in unseren arbeitsteiligen Industriegesellschaften als basale Voraussetzung für die Schaffung des von Smith geforderten freien Marktes. Im Gegensatz zu vorindustriellen Agrargesellschaften besteht in der heutigen Gesellschaft für die meisten Menschen nicht mehr die Wahl zwischen Subsistenzwirtschaft und Lohnarbeit, um die eigene Existenzgrundlage zu sichern. So sind alle von einem Einkommen abhängig, ob durch Lohnarbeit oder Kapitalrendite. Gleichzeitig kann das Prinzip der ‚Unsichtbaren Hand‘ Smith zufolge nur zum Wohlstand führen, wenn Produkte und Dienstleistungen zu idealen Preisen ausgetauscht werden. Und das wiederum bedarf einer Preisfindung, die sich lediglich an Angebot und Nachfrage orientiert.

    Analog muss die Aushandlung von Löhnen erfolgen, denn Smith sieht auch Arbeit als handelbare Ware. Um jedoch einen fairen Preis hierfür zu generieren, dürfen die Anbieter nicht durch den Zwang zur Existenzsicherung dazu bewogen werden, ihre Arbeitsleistung unterhalb des Preises zu veräußern, der durch das freie Spiel von Angebot und Nachfrage zustande gekommen wäre. Somit wertet erst ein Grundeinkommen die Menschen zu unabhängigen Marktakteuren auf, denn auch Lohnarbeiter sind nun nicht mehr existentiell vom Arbeitgeber abhängig. Zum ersten Mal begegnen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe und einigen sich in einem fairen Prozess über die Entlohnung der Arbeitsleistung. Und nur auf diese Weise kann die ‚Unsichtbare Hand‘ zu Wohlstand für alle Marktakteure führen. Somit darf im Sinne Smith‘ das bedingungslose Grundeinkommen nicht als illegitimer Markteingriff interpretiert, sondern muss vielmehr als notwendige Bedingung eines freien Marktes gesehen werden.

    Literatur:

    • Adam Smith (1759): Theorie der ethischen Gefühle
    • Adam Smith (1776): Der Wohlstand der Nationen

    Hinweis:

    Dieser Beitrag ist eine stark gekürzte Version der Bachelor-Arbeit des Verfassers mit dem Titel „Das Gerechtigkeitsverständnis Adam Smith‘ und John Rawls' bezogen auf das Bedingungslose Grundeinkommen“. Die ungekürzte Fassung kann bei Cornelius Nohl unter c.nohl@gmx.net angefordert werden.

     

    [i] Hier definiert als „regelmäßige Zahlung an jede und jeden […], auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht, die ohne Bedürftigkeitsprüfung geleistet wird, die nicht an Arbeitsbereitschaft oder andere Gegenleistungen gekoppelt wird, deren Höhe existenzsichernd ist und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet.“ (Hannoveraner Erklärung des Netzwerks Grundeinkommen: www.grundeinkommen.de/26/11/2007/hannoveraner-erklaerung.html#more-165)