Menschenwürde für bedrohte Völker

Wenn ich hier darstellen kann, ob und was die Thematik der bedrohten Völker bzw. die Aktivitäten der Gesellschaft für bedrohte Völker mit Menschenwürde zu tun haben, so tue ich dies primär als Menschenrechtler und weniger als Philosoph.

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    Unser Ausgangspunkt ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“. Auf die philosophischen Vorläufer seit der griechischen Antike und dem römischen Recht, dann aber insbesondere aus der Aufklärung und auch aus dem Naturrecht wie auch aus verschiedenen christlichen und aussereuropäischen religiösen Traditionen treten wir hier nicht näher ein. All diesen Ansätzen gemeinsam ist: die Würde des Menschen ist dem Menschen an sich gegeben, weil er als Mensch auf dieser Welt ist, völlig unabhängig von seiner Herkunft, seiner Ethnie, seinem Geschlecht, seinem Alter, seinem Glauben, seinem sozialen Rang… und diese seine Würde ist unantastbar, nicht veräusserbar. Hinter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen ganz besonders die verbrecherisch-menschenverachtenden Erfahrungen mit totalitären Regimes in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

    Die Globalisierung der Lebenszusammenhänge seit den  ersten Entdeckern, den Anfängen und den Jahrhunderten der weltweiten Kolonialisierung, des weltumspannenden Imperialismus und seit dem 2. Weltkrieg insbesondere auch der wirtschaftlichen (kapitalistischen) Globalisierung erfordern, dass wir die Frage der Einhaltung der Menschenrechte und der Achtung der grundlegenden Menschenwürde ebenfalls global ausrichten. Unter diesem Blickwinkel scheinen nicht nur Tausende und Abertausende von Einzelfällen auf, wo die Menschenwürde missachtet und verletzt wird, sondern es wird auch deutlich, dass es sich regelmässig um die Diskriminierung ganzer Gruppen von Menschen handelt, die sich in ethnischer, religiöser, sozialer, kultureller und/oder wirtschaftlicher Hinsicht gleichen. Oftmals verstehen sich diese als Völker und haben als solche eine gemeinsame Identität entwickelt. Und sie werden aus genau diesem Grund diskriminiert und verfolgt. Sehr oft sind dies Minderheiten innerhalb von nationalstaatlichen Gebilden, denen die  verfassungsmässig an sich zugesicherten Grundrechte vorenthalten werden, und sehr oft handelt es sich um die Nachkommen der ursprünglichsten BewohnerInnen eines Gebietes, der sogenannten indigenen Völker, deren herkömmliche Lebensformen sich von denjenigen der später Zugewanderten in vielen Aspekten unterscheiden.

    Diese Völker können auf sehr unterschiedliche Art und Weise bedroht sein. Das Konzept der Bedrohtheit ist flexibel: es reicht von physischer Bedrohung (z.B. Genozid, gezielte Tötungen, illegale Hinrichtungen, Verschwindenlassen usw.) über soziale Diskriminierung (Rassismus, Einschränkung der Glaubensfreiheit, kulturelle Ächtung usw.), wirtschaftliche Benachteiligung verschiedenster Art (Sklaverei, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse und namentlich auch Vertreibungen und Landwegnahmen usw.) bis zu ‚weicheren‘ kulturellen Nachteilen und Problemen (Zugang zu Bildung, Überleben der sprachlichen Eigenheiten, Bewahren kultureller Traditionen etc.). Wenn Volksgruppen kollektiv bedroht sind, dann sind dies viele betroffene  Individuen, die in ihrer Menschenwürde verletzt und denen die grundlegendsten Menschenrechte systematisch vorenthalten werden. Für sie versucht sich die Gesellschaft für bedrohte Völker mit geeigneten Mitteln stark zu machen.

    Die Medien weisen, mehr in Form von Kurzmeldungen als in Form fundierter Analysen, immer wieder auf derartige Missstände hin. Dabei macht es für die Gesellschaft für bedrohte Völker keinen grundsätzlichen Unterschied, ob es sich um Menschenrechtsverletzungen im Ausland (z.B. jahrzehntealte Konfliktsituation Kolumbiens, Krieg in Syrien, aktuelle Eskalation in der Zentralafrikanischen Republik oder die auf Jahrtausende zurückgehende Verdrängung und Unterdrückung der indischen Urstammbevölkerung) oder im Inland handelt (z.B. Jenische, Verdingkinder, Immigranten zum Beispiel). Von besonderem Interesse sind jene Zusammenhänge, wo schweizerische oder von der Schweiz aus arbeitend Akteure die Menschenwürde von Menschen in fernen Ländern oder bei uns direkt beeinträchtigen (Freihandelsabkommen, Rohstoffhandel, Goldverarbeitung, Fair trade, Clean cloth, Immigrationspolitik usw.). In all diesen Fällen erachtet es die Gesellschaft für bedrohte Völker als dringendes Gebot, die Voraussetzungen zur Wahrung der grundlegenden Menschenwürde wiederherzustellen.

     

    Literaturempfehlung:

    Walter Kälin, Grundrechte im Kulturkonflikt, Zürich: NZZ-Verlag 2000