Generelle Informationen zur Initiative
Der Kerngedanke der Konzernverantwortungsinitiative (KOVI)
Die KOVI zielt auf die rechtliche Verankerung einer Sorgfaltsprüfungspflicht (Due Diligence) für international tätige Unternehmen mit Firmensitz in der Schweiz und für die von ihnen kontrollierten Tochterfirmen hinsichtlich der Einhaltung von international anerkannten Menschenrechten und Umwelt-standards. Basis sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der von ihnen empfohlene Nationale Aktionsplan für die Umsetzung in jedem Land.
Verlauf der Debatte um die KOVI im Parlament
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur KOVI vom 15. September 2017 dem Parlament die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag beantragt.
Im November 2017 hatte sich die Rechtskommission des Ständerats für einen indirekten Gegenvorschlag zur KOVI ausgesprochen mit der Begründung, dass die oben genannten UN-Leitprinzipien Verbindlichkeit verlangen.
Die Rechtskommission des Nationalrats hat im April 2018 diesen Gegenvorschlag zustimmend aufgegriffen und weiterentwickelt: Er würde die Standards jener internationalen Menschenrechts- und Umweltabkommen, welche die Schweiz ratifiziert hat, aufgreifen und sie in die hängige Aktienrechtsrevision einbeziehen.
Der Nationalrat ist im Juni 2018 dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen gefolgt, nachdem das Initiativkomitee für den Fall der unveränderten Verabschiedung des Gegenvorschlags durch beide parlamentarischen Räte den Rückzug der KOVI angeboten hat.
Die Rechtskommission des Ständerates hat Anfang März 2019 den Gegenvorschlag weiter abgeschwächt. Der Ständerat hat jedoch beschlossen, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten. Somit wurde die Vorlage wieder an den Nationalrat zurückgewiesen. Dieser hat im Juni wiederholt entschieden am Eintreten auf den Gegenvorschlag festzuhalten. Die Rechtskommission des Ständerates empfiehlt dies Anfang September ebenfalls, inkl. Haftungsregeln und Sorgfaltsprüfungen.
Ende September hat der Ständerat jedoch beschlossen das Thema nicht mehr vor den nationalen Wahlen vom 20. Oktober 2019 zu behandeln. Dies unter anderem vermutlich aufgrund der eher ungewöhnlichen Reaktion aus dem Bundesrat: Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat Mitte August, mit Unterstützung des Gesamtbundesrates, trotz ursprünglich festgehaltener Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag, angekündigt, dass der Bundesrat im Falle eines Verzichts der Räte auf einen Gegenvorschlag, einen eigenen Vorschlag erarbeiten würde, ohne Haftungspflicht, um damit an der Urne gegen die KOVI anzutreten.
Was sagen PhilosophInnen zur Konzernverantwortungsinitiative? Finden Sie hier sowohl eine mögliche Pro- als auch eine mögliche Kontra-Argumentation. Wir danken an dieser Stelle Prof. em. Dr. Peter Ulrich und Prof. Dr. Markus Huppenbauer für das Verfassen der beiden Positionen.

PRO - KOVI

KONTRA - KOVI
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