Was ermöglicht eine demokratische Gemeinschaft?

Fragt man danach, was es ist, das eine lebendige demokratische Gesellschaft ermöglicht, zielt man am Kern der Frage vorbei, wenn man sie mit der Aufzählung von ihren Merkmalen her beantwortet.

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    So erklärt beispielsweise weder die Existenz von gewählten Volksvertretern noch die Gewaltenteilung, in welchem Verhältnis Bürgerinnen und Bürger zueinander stehen. Es muss genauer gefragt werden: Welche spezifische Art und Weise zeichnet eine Demokratie aus, um das Verhältnis zwischen den Bürgern zu prägen? Was sind die Bedingungen, die einem Gemeinwesen ermöglichen, ein „demokratisches“ Gemeinwesen zu sein?
    Diese Fragen wurden bereits durch viele Theorien zu beantworten versucht, und obwohl keine von ihnen je die ganze Komplexität der Wirklichkeit abbilden kann, wird in vielen der Fehler begangen, das Wesen der Demokratie mit ihren Aspekten zu verwechseln.(1) Der politische Philosoph Charles Taylor definierte in seinem Aufsatz „Wieviel Gemeinschaft braucht die Demokratie?“ aus dem Jahr 1992 drei Bedingungen, die uns näher an den Kern des demokratischen Gemeinwesens führen.

    Solidarität aus Patriotismus?
    Das erste Stichwort lautet „Einheit“, welche durch die gemeinsame Identifikation mit dem Gesetz entsteht, weil in den Worten Taylors „alle Beteiligten in ihnen Quelle und Schutz ihrer Würde sehen. Dabei gilt den Bürgern als selbstverständlich, dass sie oft Konkurrenten sind, dass sie mit der Politik und der Verteilung der Staatsämter nicht immer einverstanden sind, aber gleichzeitig ist mit der Möglichkeit, als Gleiche an diesen Auseinandersetzungen teilzunehmen, ein hohes Mass an Achtung verbunden. Die Gesetze, welche diese Möglichkeit für alle gewährleisten, spiegeln den gemeinschaftlichen Willen wider, sich gegenseitig in dieser Möglichkeit anzuerkennen, und stellen damit ein Gemeingut von unschätzbarem Wert dar.“(2)
    Die Einheit kommt somit nicht dadurch zustande, dass Demokratie einfach gutgeheissen wird, sondern, dass sich die Bürger gegenüber ihren Mitbürgern zur Verteidigung der Bürgerrechte verpflichtet fühlen. Dieses gemeinsame Unternehmen der Wahrung der Bürgerrechte als allgemeine Verpflichtung zur Demokratie, reicht jedoch nicht aus, um sich aktiv zur Verteidigung der Rechte seiner Mitbürger einzusetzen.
    Hier setzt ein Solidaritätsgefühl ein, welches sich aus einer nationalen Identität speist. Doch wie kommt diese zu Stande? Taylor schreibt dazu: „[Die nationale Identität] beruht oft auf einer bestimmten Sprache, bzw. Kultur und ist mit der – manchmal fiktiven – Geschichte einer kulturellen Gruppe verbunden. Nationales Bewusstsein hängt in hohem Masse von narrativen Formen ab, die ein Gefühl hervorbringen, von woher wir kommen und wohin wir gehen. Aber zwischen der nationalen Erzählung und der Tatsache, dass wir uns zu der Einheit eines von uns selbst regierten Gemeinwesens zusammengeschlossen haben, muss es keinen Zusammenhang geben. Die demokratische Einheit kann sogar unvereinbar mit der nationalen sein. (…) Langfristig stabil sind vor allem jene Demokratien, in welchem die nationale Identität mit den Institutionen und Verfahren der Selbstregierung eng verwoben ist.“(3) Im Sinne Taylors bedeutet dies, dass die Loyalität gegenüber den demokratischen Institutionen selbst einen Teil der nationalen Identität darstellen muss, um ein Solidaritätsgefühl zu ermöglichen.

    Die Gefahr der verkümmernden Partizipation
    Die zweite Bedingung besteht in der aktiven Partizipation der Bürger: Schwindet das Bewusstsein am gemeinsamen Vorhaben der Selbstregierung, geht auch der Sinn für die Bürgerrechte als schützenswertes Gemeingut verloren. Die Ausgangslage dieser gefährlichen Situation beschreibt Taylor folgendermassen: „Angesichts von Regierungen, die immer bürokratischer werden und sich gegen andere Bürokratien, auch solche von Konzernen, behaupten müssen, angesichts der schieren Grösse von Bürokratien, die für eine Millionengesellschaft mit ihrer komplexen Wirtschaft zuständig sind, angesichts der immer unvorhersehbarer werdenden Folgen von politischen Entscheidungen – angesichts all dessen empfinden viele Bürger eine wachsende Hilflosigkeit und kehren ihrem Gemeinwesen den Rücken.“(4)
    Da die heutigen Massendemokratien ohnehin von gewählten Bürokraten in öffentlichen Ämtern regiert werden, stellt sich die Frage, ob allein durch die Wahl von Repräsentanten die Bürgerwürde hergestellt werden kann. Aus Sicht von Taylor, genügt dies allein nicht, was er wie folgt begründet: „Wo alle wichtigen öffentlichen Angelegenheiten durch die zentrale Gewalt entschieden werden, die notwendig abstrakt denkt und handelt, weit entfernt von den Gemeinschaften, in denen die Menschen ihr wirkliches Leben leben, dort werden die Parteien leicht selbst undurchdringlich und sperren sich gegen Aktionen von unten. Direktes Handeln wird dann fast unmöglich. Deshalb ist es so wichtig, die Gewalt zu dezentralisieren; dies kann territorial oder in Bezug auf Institutionen geschehen. Doch kann Dezentralisierung nicht einfach dekretiert [angeordnet] werden – womit wir zur ersten Bedingung für Demokratie zurückkehren.“(5) Damit meint Taylor, dass ohne eine Beziehung zu der jeweiligen Gemeinschaft, auch dezentralisierte Einheiten keine direkte Partizipation erlauben: Nur wenn sich die Menschen mit den Einheiten identifizieren können und sie mit diesen ein gemeinsames Vorhaben in Angriff nehmen können, erst dann ist Partizipation mehr als ein frommer Wunsch.

    Gegenseitiger Respekt
    Eine weitere Bedingung für eine Demokratie ist der gegenseitige Respekt. Ohne diesen ist es unverständlich, weshalb Menschen ihre Bürgerrechte gemeinschaftlich verteidigen sollen. So sieht Taylor die Demokratie selbst in Frage gestellt, wenn auch nur eine Gruppe von Bürgern diskriminiert oder übergangen wird. Der gegenseitige Respekt spiegelt sich aber nicht nur in den demokratischen Errungenschaften des Rassendiskriminierungsverbotes oder der Geschlechtergleichberechtigung wider, sondern auch die Einrichtung des Wohlfahrtsstaates hat dazu beigetragen, dass sich die Bürger gegenseitig Achtung bezeugen.(6) Dennoch äussert sich Taylor kritisch, indem er sagt: „Zugleich stellt der Wohlfahrtsstaat eine starke Belastung für die moderne Demokratie dar. Die hohen Erwartungen, die die Menschen ihm gegenüber hegen, können, zusammen mit einer bürokratischen Organisation seiner Leistungen, hohe Kosten und grosse Probleme mit sich bringen. Die demokratische Gesellschaft kann dadurch in ein Dilemma geraten. Dieser Herausforderung versucht die Politik gerne auszuweichen. Galoppierende Inflation kann ein Symptom dafür sein. Statt sich dem Problem zu stellen, dass das System nicht alle Forderungen, zumal wenn sie sich widersprechen, erfüllen kann, wird es durch eine Geldpolitik in Gang gehalten, die auf eine unsichtbare Steuer auf die Realeinkommen hinausläuft.“(7) Auch wenn Taylor diesen Gedanken nicht ausführt, scheint die Frage berechtigt, ob auch die demokratische Gemeinschaft dem Staat Respekt zu zollen hat, um eine übermässige Staatsverschuldung zu verhindern.

    Der Idealtyp der lebendigen Demokratie
    Wie sähe er also aus, der Idealtyp einer lebendigen Demokratie, in der auch die Macht der privaten Grossunternehmen ein öffentliches Gegengewicht erfährt? Taylor skizziert ein bisher unerprobtes Wirtschaftssystem als Lösung: „Eine grosse Menge von kleinen Privatunternehmern würde mit Grossfirmen in öffentlichem Besitz koexistieren, die unter Selbstverwaltung stehen; das Ganze würde von einem Markt koordiniert, der staatlich reguliert würde, wobei der Staat seinerseits eine föderale Struktur hätte.“(8) Zurück in der Praxis drängt sich die Folgefrage auf: Verfügen wir tatsächlich über genügend Gemeinschaftssinn, um solch einen Idealtyp anzustreben?


    Alle Quellenangaben aus:
    Charles Taylor, Wieviel Gemeinschaft braucht die Demokratie? (Winter 1992/1993) In: Wieviel Gemeinschaft braucht die Demokratie? Aufsätze zur politischen Philosophie, Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main, 2002, ISBN 3-518-29269-6, S. 11-29.

    1. S.13
    2. S.19
    3. S.22-23
    4. S.23
    5. S.25
    6. vgl. S.26
    7. ebenda
    8. S.28