Sozialer Zusammenhalt – Wertgeleitete und wertsetzende Praxis

Es geht nicht um Gleichheit, sondern darum, was die Unabhängigkeitserklärung der USA schon vor 240 Jahren formuliert hatte: den persuit of happiness – als Menschenrecht, was über die materielle Sicherheit hinausweist.

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    Gewalt gegen Menschen mit Migrationshintergrund, soziale Abgrenzung nach ‚unten‘, Sammlung in neuen populistischen Bewegungen, Aufkündigung der Staatszugehörigkeit – wie hatte doch Bertolt Brecht in seinem gegen den Faschismus gerichteten Theaterstück Arturo Ui formuliert: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“[i] Keineswegs bloß Deutschlands, sondern breite Teile Europas, aber auch in den Vereinigten Staaten von Amerika erleben nicht nur  eine immer schroffer werdende soziale, sondern auch eine kaum mehr überwindbare politische Spaltung. Selbst Länder, die sich als weitgehend resistent gegen eine Ausbreitung des Faschismus in den 1930er Jahren erwiesen oder sich unter großen Opfern dagegen zur Wehr gesetzt hatten, verzeichnen rechtspopulistische Bewegungen und Politiker, die in höchste Staatsämter gelangen – mit Ausgrenzungsphantasien und konkreten Projekten.
     
    Dabei hatte alles so verheißungsvoll angefangen. Der französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau gab den Ton an: „Der Mensch ist frei geboren, überall aber liegt er in Ketten“[ii] – in den Ketten eines sozial geschichteten Feudalsystems, wo alleine die Herkunft über die soziale Stellung entschied. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung, die Declaration of Independence“, aus dem Jahr 1776[iii] führte den Paukenschlag Rousseaus weiter aus:
     
    We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. — That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed, — That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it, and to institute new Government, (…)
     
    Unaufgebbare Rechte, nicht einmal der je Einzelne ist befugt, sich dieser Rechte zu entledigen!
     
    Der preußische Staatsphilosoph Georg Friedrich Wilhelm Hegel erkannte allerdings wenige Jahre später die zunehmende Kluft zwischen dem wachsenden Reichtum der Gesellschaft bei gleichzeitig zunehmender Armut.[iv] Karl Marx und Friedrich Engels haben diesen Gedanken empirisch und theoretisch weiter geführt, eine Aufhebung dieser Gesellschaftsformation im Interesse des geächteten und geschundenen Menschen fordernd.[v]
     
    Soziale Spaltung ist also keineswegs ein neues Phänomen, sie ist Begleiterscheinung und Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft. Deshalb hat es zahlreiche Versuche gegeben, wie denn diese Spaltung zumindest so gestaltet werden kann, dass die Gesellschaft als eine Einheit erhalten bleibt – im sozialen und politischen Kompromiss. Dabei galt es, die bereits in der frühliberalen Theorie erkannte Spannung zwischen dem Bestreben des je Einzelnen nach Verfolg seiner privaten wirtschaftlichen Interessen einerseits und der Allgemeingültigkeit der Grund- und Menschenrechte andererseits jeweils zeitgemäß so zu gestalten, dass zumindest eine gemeinsame Schnittmenge beim Interessenabgleich zustande kommt. Dafür stehen Namen etwa wie Max Weber[vi] und Ralf Dahrendorf[vii]. Der Staatsrechtler Hermann Heller aber hat am Ende der Weimarer Republik erkennen müssen, dass damals dominante bürgerliche Kreise nicht mehr bereit waren, diesen stets von neuem zu suchenden Kompromiss einzuhalten. Seine Forderung nach Festigung des „sozialen Rechtsstaats“ verstand er als letzte Reißleine, um die „vom Bürgertum geschaffene Kultur und Zivilisation“ zu erhalten, damit der erreichte „Grad der Berechenbarkeit der gesellschaftlichen Beziehungen nicht nur bewahrt, sondern sogar noch erhöht“ werde. Die Alternative einer sozial inhomogenen Gesellschaft war und ist also: „Rechtsstaat oder Diktatur“![viii]
     
    Der Rechtsstaat sichert Zusammenhalt, doch eben dieser Zusammenhalt wird durch divergierende soziale Interessen immer wieder in Frage gestellt. Damit steht die Verteilung in einer Gesellschaft, darüber hinaus aber europa- und weltweit auf der Agenda. Wenn – um dies am Beispiel Deutschlands zu zeigen – die unteren 40 Prozent der Beschäftigten in den letzten 20 Jahren letztlich real an Einkommen einbüßten, während vor allem die obersten 10 Prozent gute Zuwächse verzeichnen konnten und wenn die Vermögen sich vor allem auf die obersten 10 Prozent der Bevölkerung konzentrieren, während die untere Hälfte fast leer ausgeht[ix], dann führt dieses in doppelter Weise zur Spannungen. Einmal stehen steigende Quoten bei den von Armut Gefährdeten und gleichzeitig der Quote der Wohlhabenden und Reichen generell für eine wachsende Polarisierung in einer Gesellschaft. Zum anderen gibt es gerade bei den unteren Mittelschichten eine wachsende Unzufriedenheit darüber, dass ihr Abstand nach unten schwindet, während er nach oben zunimmt. Sie sehen sich als Verlierer sozialer Veränderungen – richten diesen Frust aber nach unten, nicht gegen diejenigen, die die Gewinner der sozialen Polarisierung sind.
     
    Und oben: Man schottet sich ab. Umverteilung? Nein, es findet ein Wettlauf um den letzten Zusatzgewinn beim Einkommen, Vermögen statt. Die Gesellschaft segmentiert sich entsprechend der ersten Maxime der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich dem Verfolg des eigenen Kommerzes. Die Klammer aber, die uneingeschränkte Gültigkeit der Grund- und Menschenrechte tritt zunehmend in den Hintergrund. Das dazu in der frühbürgerlichen Theorie eingesetzte Instrument, das Gewaltmonopol des Staates gegenüber der Gesellschaft, also auch der Wirtschaft, erodiert immer stärker zugunsten eines Durchsetzungsmonopols der Wirtschaft gegenüber der Politik. „Rette sich wer kann?“ Genau danach agieren immer mehr soziale Gruppen und Einzelpersonen. Dabei machen sie auch nicht Halt vor der Infragestellung von Grund- und Menschenrechten – für die ‚anderen‘, die sie als nicht mehr dazugehörig definieren!
     
    Nicht nur der Faschismus in Deutschland, sondern zahlreiche antidemokratische Regimes haben gezeigt: Werden die Grund- und Menschenrechte bei Einzelpersonen, Einzelgruppen in Frage gestellt, gibt es keine Garantie mehr, dass nicht die Verfolger dieser Infragestellung demnächst selbst Opfer eben dieser politischen Ausgrenzung sein werden. Dafür gibt es beredte Beispiele! Und: Privater ökonomischer Vorteil wird dann zum Nachteil, wenn er nicht auch Raum lässt für soziale Teilhaberechte aller. Ja, die immer abenteuerlicher werdenden spekulativen Kapitalanlagen gefährden den Reichtum selbst – die Finanzkrise von 2007 war nur ein erstes Aufflackern.[x] Es geht nicht um Gleichheit, sondern darum, was die Unabhängigkeitserklärung der USA schon vor 240 Jahren formuliert hatte: den persuit of happiness – als Menschenrecht, was über die materielle Sicherheit hinausweist. Dieses sichert sozialen Zusammenhalt – über Kompromisse und den Primat der Politik über die Gesellschaft.

    [i] Bertolt Brecht, Der Aufstieg des Arturo Ui, in: ders. Werke, Band 2, Frankfurt am Main 2005, S.494

    [ii] Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag, Stuttgart 1968, S. 30

    [iii] Declaration of Independence, in: http://www.ushistory.org/Declaration/document/, Zugriff 15.10.2017

    [iv] Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Rechtsphilosophie, § 243 und § 246, in: ders. Werke, Band 7, Frankfurt am Main 1970

    [v] Karl Marx schon in der Kritik des Hegelschen Staatsrechts, in: Marx-Engels-Werke, Band 1, Berlin 1970, S. 385

    [vi] Max Weber, Gesammelte politische Schriften, Tübingen 1958

    [vii] Ralf Dahrendorf, Gesellschaft und Demokratie, München 1965

    [viii] Hermann Heller, Rechtsstaat oder Diktatur, Tübingen 1930, S. 24

    [ix] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Lebenslagen in Deutschland, Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin 2017, S. 60 u. 508 ff.

    [x] Ernst-Ulrich Huster, Soziale Kälte. Rückkehr zum Wolfsrudel? Stuttgart 2016, S. 136 ff. Siehe diesen Essay -Band insgesamt als Hintergrund mit Belegen für die gesamte Darstellung.