Stichwort Menschenwürde

Wie achten und schützen wir die allzu oft angetastete und gefährdete Menschenwürde?

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    „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So lauten seit 1949 die beiden ersten Sätze der deutschen Verfassung – des Grundgesetzes – in Artikel 1 über die Grundrechte. Wie sich mit Blick auf die Realität unschwer feststellen lässt, ist diese Aussage eine Zielvorgabe bzw. ein Verfassungsauftrag und keine Beschreibung bestehender Verhältnisse. Ihr unmittelbarer historischer Anlass waren die Massenverbrechen, die während der Naziherrschaft und gesteigert während des Zweiten Weltkrieges begangen wurden.
    Nichts verletzt die Menschenwürde stärker, als Völkermord. Er stellt das größte denkbare Verbrechen dar und mithin auch die ernsteste Bedrohung der Menschenwürde. Denn den Tätern aller Genozide ging es nachweislich stets auch darum, noch vor der physischen Vernichtung ihrer Opfer deren Würde zu vernichten und ihr Selbstwertgefühl zu brechen, zunächst verbal, durch dehumanisierende Rhetorik über die Opfer als „Mikroben“, „Krebsgeschwüre“, „Viren“, „Schmarotzer“ und anderes mehr, das den kollektiven nationalen „Körper“ – bei den Nazis die „Volksgemeinschaft“ – vermeintlich wie eine Seuche bedroht. Der Völkermörder verklärt sich auf diese Weise zum heilenden Arzt.
    Die Verfahren zur Brechung der persönlichen und kollektiven Menschenwürde einer Opfergruppe sind vielfältig, da orts- und zeitabhängig; sie weisen zudem Genderaspekte auf: sexualisierte Folterung und Vergewaltigung wird überwiegend gegen Frauen praktiziert.
    Wie achten und schützen wir die allzu oft angetastete und gefährdete Menschenwürde? Dem Begriff der Würde bzw. Würdigung liegt die Anerkennung des Anderen als Mitmenschen, Mitbürger sowie als eine Person zugrunde, die Würde besitzt und deren unveräußerliche und unverbrüchliche Rechte und Gleichberechtigung wir anerkennen.
    In der medialen und öffentlichen, vor allem bioethischen Debatte um Menschenwürde haben der Begriff und seine vorstaatliche bzw. religiöse Begründung zu zahlreichen Missverständnissen, wenn nicht gar zur Sinnentleerung geführt. Ob nun der Mensch ein Tier unter Tieren ist oder sich nur graduell von diesen unterscheidet, ob er durch seine vermeintlich einzigartige Vernunftbegabung die übrige Natur überragt, sei hier dahingestellt. Mit geringerem Pathos, dafür aber rechtlich genauer lässt sich die Verletzung der Menschenwürde als Verletzung von Menschenrechten fassen. Völkermord wäre demnach auch die absichtliche Verletzung sämtlicher Menschenrechte.
    Bezogen auf den Genozid als größter Bedrohung der Menschenrechte bilden die Bestrafung und Verhütung von Völkermord im Sinn der UN-Konvention (1948) die wichtigsten rechtlichen Mittel. Ihre Wirksamkeit wird durch Erziehung zur Wahrnehmung von Gefährdungsmomenten und -konstellationen („genocide awareness“) ergänzt.