Menschenwürde im Internet und Prangerstrafen?

Immer häufiger werden im Internet sogenannte Blacklists veröffentlich, auf denen Namen von Personen veröffentlich werden, die sich in irgendeiner Art nicht regelkonform verhalten haben.

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    In Deutschland etwa werden Autofahrer in einem Ampelsystem danach bewertet, ob sie, insbesondere auf der Autobahn, verkehrsgefährdend unterwegs waren. Das Netz wird dabei als eine Art Fortsetzung des mittelalterlichen Prangers instrumentalisiert, und der Internetpranger für fehlbare Autolenker ist beileibe nicht der einzige. Fahndungsbilder der ‚tanz-dich-frei’-Chaoten werden ins Netz gestellt, Hooligans wird von den deutschen Behörden mit dem Internetpranger gedroht, eine Aargauer Firma veröffentlicht auf ihrer Webseite eine Liste ihrer gemahnten Schuldnern, der Beispiele werden immer mehr. Dabei geht es in allererster Linie darum, den ‚Sünder’ zu beschämen und zu demütigen, was ihn dazu veranlassen soll, diese Tat nicht wieder zu begehen. Ein weiteres Element ist das der Abschreckung potentieller Täter.

    Nun kann man sicherlich einwenden, dass solch ein öffentliches Bewertungssystem gerade für Autofahrer auf Deutschlands Autobahnen sinnvoll sein kann, da dort eine beträchtliche Anzahl tödlicher Unfälle aufgrund gefährlichen Fahrverhaltens geschehen und es da doch von Nutzen sein könnte, diese Verkehrsteilnehmer zu kennen. Allerdings hat der Versuch, aus einem fahrenden Auto ein Nummernschild eines ebenfalls fahrenden Autos auf derselben Autobahn mit entsprechenden Geschwindigkeiten zu erkennen schon selbst wieder verkehrsgefährdende Wirkung, und es ist auch eher unwahrscheinlich, die Nummer rechtzeitig erkennen zu können, diese Art des Prangers also nicht viel Nutzen bringt. Ueber die Veröffentlichung der Autonummer im Netz, und dies dürfte die schwerwiegendere Tatsache sein, lässt sich allerdings auch feststellen, wer der Besitzer des Autos ist und wo dieser wohnt, was einer öffentlichen Blossstellung gleichkommt. Einer Schamstrafe also.

    Solche Schamstrafen verletzen das Recht auf Selbstbestimmung über die eigenen Angelegenheiten. Da das Netz nichts vergisst, ist diese Art des Prangers im Zeitalter der vierten Revolution eine besonders perfide. Während nämlich im Mittelalter nach Ablauf der Strafe per se diese dem allmählichen Vergessen anheimfiel, wird eine Prangerstrafe im Netz voraussichtlich noch Jahrzehnte abrufbar sein. Die Scham, die der ‚Sünder’ empfinden soll, ist ein Gefühl, das direkt mit der Selbstachtung und damit mit der Menschenwürde zusammenhängt und nicht nur ein Signal für eine Verrohung der Gesellschaft bedeutet, sondern eine solche geradezu bewirkt. Scham entlarvt Vergehen, ein Fehlverhalten wird blossgestellt. Ein Blossgestellter, an den Pranger gestellter, verliert die Achtung, Anerkennung und Wertschätzung der anderen und wird zum sozial Ausgestossenen. Er erfährt eine öffentliche Demütigung, an der sich eine anonyme Internetgemeinde weiden kann. Dass er sich nicht effizient wehren kann, bewirkt zusätzlich noch ein Gefühl der Ohnmacht. Fraglich bleibt auch die abschreckende Wirkung, die solche Internetpranger haben sollen. Und ebenso, ob es Sinn macht, dass Kunden nur noch deshalb ihre Rechnungen zahlen, weil sie fürchten müssen, mit Namen und fehlbarem Betrag im Netz blossgestellt zu werden?

    Die Tatsache, dass die Reaktion vieler Menschen auf solche Internetpranger positiv ausfällt, ist in dieser Hinsicht nicht gerade ermutigend. Die Bandbreite der Gefühlsäusserungen spannt sich dabei von Schadenfreude bis Häme, aber selten liest man Kommentare, die Mitgefühl und Empathie zeigen für diese Art der öffentlichen Demütigung. Man äussert sich aus einem Gefühl der eigenen Ueberlegenheit heraus, wobei unterschwellig auch die Angst mitwirken dürfte, selbst einmal Opfer einer solchen Blossstellung zu werden.

    Interessanterweise ist die Pädagogik der letzten Jahrzehnte immer weiter von solch ‚schwarzer Pädagogik’ abgerückt, weil sie erkannt hat, wie schädlich für die kindliche Selbstachtung und das Selbstwertgefühl solche Schand- oder Schamstrafen sind, auch wenn kurzfristig eine Verhaltensänderung im Sinne der Erzieher erwirkt werden kann. Woran liegt es also, dass solche Prangerstrafen in den letzten Jahren in den deutschsprachigen Ländern und den USA ein Revival zu erleben scheinen? Kann es sein, dass die Anonymität im Netz Empathie und Mitgefühl auf ein Minimum schrumpfen lässt, weil die Hemmschwelle sinkt, sich negativ über Mitmenschen zu äussern? Weil ein Bedürfnis zur gefahrlosen Aggressionsabfuhr besteht? Wollen wir eine Gesellschaft, in der man willkürlich für Vergehen jedweder Art an den Pranger gestellt und in seiner Menschenwürde verletzt werden kann?

    Die grosse Frage ist, wie solch einer Entwicklung zu begegnen ist, und dies zu klären dürfte eine wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre werden.