Einen Schritt weiter: Das globale bedingungslose Grundeinkommen (GBGE)

Das GBGE sollte nicht als endgültige Lösung des Problems der Weltarmut, sondern als eine moderate Ausgleichsmaßnahme interpretiert werden.

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    Vorschlag: Im Rahmen meiner Dissertation über das bedingungslose Grundeinkommen1 wurde ein Forschungsansatz entwickelt, der sich mit einem BGE auf globaler Ebene beschäftigt. Zur Realisierung dieses Vorhabens könnte, nach Inspiration von Pogge,2 eine globale Ressourcendividende eingeführt werden. Konkret würde es sich dabei um eine Besteuerung der natürlichen Ressourcen (Erdöl, Erze, Kohle usw.) eines Landes mit einem geringen Prozentsatz handeln. Diese Steuer hätte der Importeur dieser Ressourcen zu leisten. Die Einnahmen sollten anschließend gleichmäßig auf die jeweilige Bevölkerung in Form eines BGE verteilt werden. Für eine transparente und effiziente Durchführung dieser Maßnahme müsste eine unabhängige Institution diesen Vorgang entweder kontrollieren oder selbst durchführen. Die Vereinten Nationen (UNO) könnten diese Aufgabe beispielsweise übernehmen.

    Argumentation: Natürliche Ressourcen sind Ressourcen, die unabhängig einer menschlichen Intervention existieren.3 Prinzipiell hätten alle Menschen innerhalb einer politischen Grenze ein Anrecht auf einen pro-Kopf-Anteil dieser Ressourcen. Der Alaska Permanent Fund (APF), der allen BürgerInnen jährlich einen monetären Anteil (für 2014 etwa 1884$)4 aus dem Ölexport überweist, könnte als praktisches Beispiel herangezogen werden. Offen gesagt, nimmt die sogenannte „erste Welt“ weder ihre negative Pflicht, sich nicht in die Belange von Entwicklungsländern einzumischen, noch ihre positive Pflicht, diesen eine angemessene Unterstützung zukommen zu lassen, ernst. So kann mit ruhigem Gewissen behauptet werden, dass ein bedeutender Teil der ärmsten Länder dieser Welt durch historische Kolonialisierung, Ausbeutung, Versklavung und/oder sogar Genozid in ihrer Entwicklung empfindlich benachteiligt worden ist. Gegenwärtig sind an die Stelle dieser Faktoren die Auswirkungen des Klimawandels, der Umweltverschmutzung, der Korruption, Waffenlieferungen und Kredite zu unfairen Konditionen bzw. suboptimale Subventionen getreten. Die globale Ressourcendividende könnte deshalb als ein erster Schritt in Richtung einer minimalen Angleichung der Wohlstandsniveaus aller Länder weltweit interpretiert werden. Es würde sich hierbei nicht um herkömmliche Hilfszahlungen, sondern um eine moderate Zusatzsteuer für eine natürliche Ressource handeln, die vom jeweiligen Land exportiert wird.

    Menschenwürde: Wenn über die Würde des Menschen in mitteleuropäischen Staaten debattiert wird, sollte nicht übersehen werden, dass wesentliche Standards in vielen Teilen der Erde noch lange nicht realisiert worden sind. Möglicherweise dürfte ein globales bedingungsloses Grundeinkommen eine größere Wirkung in seiner Bedeutung erzielen, als ein auf eine Nation beschränktes BGE. Das GBGE würde sicherlich, gemessen am Export der natürlichen Ressourcen, wesentlich geringer ausfallen, als es in mitteleuropäischen Ländern vorgesehen wäre - es könnte jedoch in den betroffenen Gebieten nicht zu unterschätzende Impulse für die Wirtschaft generieren und zur Besserung des allgemeinen Wohlergehens beitragen. Das GBGE sollte nicht als endgültige Lösung des Problems der Weltarmut, sondern als eine moderate Ausgleichsmaßnahme interpretiert werden. Die Realisierung dieses Vorhabens liegt im Bereich des Möglichen, es ist zumutbar und könnte die grassierende extreme Armut reduzieren.

    1Blasge, Christian: Idealtheorie und bedingungsloses Grundeinkommen, 2015 (im Erscheinen).

    2Pogge, Thomas: Eradication Systemic Poverty: brief for a global resources dividend, in: Journal of Human Development, Vol. 2, No. 1 (2001), 59-77.

    3Vallentyne, Peter: Left-Libertarianism, in: Estlund, David (Hg.): The Oxford Handbook of Political Philosophy, Oxford: Oxford University Press 2012, 161.

    4Alaska Permanent Fund: Jährliche Auszahlung im Überblick: http://www.apfc.org/home/Content/dividend/dividendamounts.cfm [abgerufen am 5.10.2014].