Wahlplakat der EVP (Evangelische Volkspartei) 

Ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) „eugenisch“?

Am 5. Juni 2016 entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das neue Fortpflanzungsmedizingesetz, welches das Verbot der Präimplantationsdiagnostik aufheben will.

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    Im Jahr 1978 kam in England das erste Kind zur Welt, das durch eine Verei­ni­gung von Eizelle und Sper­mium in einem Glas („in vitro“) entstanden war. Seither haben sich welt­weit Millionen von Paaren, die auf natür­li­chem Weg keine Kinder zeugen können, für diesen Weg entschieden. Die Methoden der Fort­pflan­zungs­me­dizin entwi­ckelten sich in dieser Zeit laufend weiter und die zunächst nied­rigen Erfolgs­raten stiegen langsam an. Seit den 1990er Jahren steht zudem die Präim­plan­ta­ti­ons­dia­gnostik (PID) zur Verfü­gung, die es ermög­licht, Embryonen gene­tisch zu unter­su­chen, bevor sie in die Gebär­mutter einge­setzt werden.

    Das Ziel dieser Methode ist es, die Chance auf eine erfolg­reiche Schwan­ger­schaft zu erhöhen und die Weiter­gabe von Gende­fekten zu verhin­dern. Was in fast allen euro­päi­schen Ländern bereits seit längerer Zeit erlaubt ist, soll mit dem neuen Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­setz, über das am 5. Juni abge­stimmt wird, auch in der Schweiz nicht länger verboten sein. Dabei soll die PID laut Gesetz nur für Paare zuge­lassen werden, die Träger von schweren Erbkrank­heiten sind oder auf natür­li­chem Weg keine Kinder bekommen können. Explizit verboten bleibt eine Auswahl der Embryos nach Geschlecht oder nach äusseren Merk­malen wie Augen- oder Haar­farbe.

    Trotz dieser Einschrän­kungen ist gegen das Gesetz das Refe­rendum ergriffen worden. Das Haupt­ar­gu­ment der Gegner lautet: Mit der PID werde eine Selek­tion zwischen „lebens­wert“ und „lebens­un­wert“ vorge­nommen und damit Eugenik im Labor betrieben. In der Medi­en­mappe des Nein-Komi­tees warnen Poli­tiker von links bis rechts davor, dass wir uns mit dem revi­dierten Gesetz „auf den gefähr­li­chen Weg der Eugenik“ begeben würden, und über­bieten sich rheto­risch in apoka­lyp­ti­scher Dramatik. Laut SVP-Natio­nalrat Jean-Luc Addor entwickle sich die Fort­pflan­zungs­me­dizin in Rich­tung einer „Todes­dis­zi­plin“, die es ermög­li­chen werde, dass behin­derte Kinder „in keim­freien Labo­ra­to­rien von Trägern weisser Kittel getötet“ würden; die Natio­nal­rätin der Grünen, Chris­tine Häsler, spricht von „gene­tisch opti­mierten Kindern“ und der Bioethiker Antoine Suarez will wissen, dass das neue Gesetz „das tue, was Rassisten aller Zeiten getan“ hätten. Die Wörter „Eugenik“ und „euge­nisch“ kommen in der nur wenige Seiten umfas­senden Mappe nicht weniger als zwölf Mal vor.

    Ausweitung des Eugenikbegriffs

    Die düsteren Szena­rien, die hier gezeichnet werden, folgen offen­sicht­lich einer Skan­da­li­sie­rungs­stra­tegie, die weniger um inhalt­liche Stim­mig­keit als um mediale Aufmerk­sam­keit bemüht ist. Bemer­kens­wert ist jedoch, dass auch namhafte Experten zum Schluss kommen, die PID weise einen euge­ni­schen Charakter auf. Zu diesen gehören der Rechts­phi­lo­soph Kurt Seel­mann und die Juristin Daniela Demko, die 2013 im Auftrag des Bundes­amtes für Gesund­heit ein Gutachten mit dem Titel „Präim­plan­ta­ti­ons­dia­gnostik (PID) und Eugenik“ veröf­fent­lichten. Das Gutachten betont zwar, dass insge­samt rechts­ethisch gute Gründe (so vor allem die Fort­pflan­zungs­frei­heit) für eine Zulas­sung der PID spre­chen würden.

    menschliches Embryo im Vierzellstadium, Quelle: newscientist.com

    Mensch­li­ches Embryo im Vier­zell­sta­dium, Quelle: newscientist.com

    In Bezug auf die Eugenik gibt das Gutachten jedoch den Gegnern der Libe­ra­li­sie­rung Recht. Ausschlag­ge­bend dafür ist eine sehr exten­sive Defi­ni­tion des Euge­nik­be­griffs, denn die beiden Juristen halten für diesen ledig­lich eine Kombi­na­tion von Selek­tion und Bewer­tung für konsti­tutiv. Als euge­nisch beur­teilen sie demnach bereits jede Auslese zwischen als „gut“ und „weniger gut“ beur­teilten Eigen­schaften, womit es durchaus folge­richtig wird, die PID an sich als euge­nisch zu bezeichnen. Entgegen dem Selbst­ver­ständnis derje­nigen, die sich im 20. Jahr­hun­dert tatsäch­lich als Euge­niker verstanden, spielen in dieser aktu­ellen rechts­theo­re­ti­schen Begriffs­fas­sung Inten­tionen keinerlei Rolle. Für eine Zuord­nung zur Eugenik sei uner­heb­lich, ob der Selek­tion der indi­vi­du­elle Wunsch von Eltern nach einem Kind zugrunde liege oder diese etwa der Verbes­se­rung einer „Rasse“ dienen solle.

    Das Gutachten spie­gelt damit eine Tendenz wider, die Eugenik von ihrem histo­ri­schen Kontext zu lösen und in ein abstraktes Prinzip zu verwan­deln, das scheinbar zeitlos ist. Eine solche ahis­to­ri­sche Sicht­weise ist vor allem deshalb proble­ma­tisch, weil sie eine zentrale Dimen­sion der aktu­ellen Diskus­sion um Eugenik ausblendet, nämlich den Bezug zur Geschichte des 20. Jahr­hun­derts. Wer die Eugenik argu­men­tativ ins Spiel bringt – wie etwa die oben zitierten Poli­tiker –, dem geht es ja gerade darum, histo­ri­sche Asso­zia­tionen zu wecken, also etwa euge­nisch moti­vierte Verbre­chen des Natio­nal­so­zia­lismus in Erin­ne­rung zu rufen. Das norma­tive Gewicht des Euge­nikar­gu­ments liegt vor allem darin, dass es eine Verbin­dung zu einer als kata­stro­phal bewer­teten Vergan­gen­heit behauptet. Aus diesem Grund sollte die Frage, ob die PID und damit die geplante Revi­sion des Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­setzes nun wirk­lich in Konti­nuität zur Eugenik steht, nicht durch abstrakte rechts­ethi­sche Erwä­gungen, sondern eben histo­risch über­prüft werden.

    Kontinuitäten der Eugenik?

    Die Eugenik ist kein zeit­loses Phänomen, sondern eine genuin moderne wissen­schaft­liche Strö­mung, die sich Ende des 19. Jahr­hun­derts formierte und ihren Höhe­punkt in der Zwischen­kriegs­zeit erreichte. Modern war sie unter anderem deshalb, weil sie sich stets an neuesten wissen­schaft­li­chen Forschungen und tech­no­lo­gi­schen Entwick­lungen orien­tierte, aber auch, weil sie zu einer Ratio­na­li­sie­rung von Sexua­lität und Fort­pflan­zung beitrug, wie sie für das 20. Jahr­hun­dert prägend war. Es ist deshalb richtig, die Eugenik nicht ledig­lich als ein abge­schlos­senes histo­ri­sches Phänomen zu betrachten, auch wenn die inter­na­tio­nale Bewe­gung der Eugenik seit dem Zweiten Welt­krieg einen Nieder­gang erfuhr. Welt­an­schau­lich war die Eugenik äusserst hete­rogen; das gemein­same Ziel bestand aber immer darin – und daran hielten auch liberal orien­tierte Euge­niker der Nach­kriegs­zeit fest –, die Erban­lagen der Bevöl­ke­rung zu „verbes­sern“ bzw. „Verschlech­te­rungen“ derselben zu verhin­dern.

    Die Eugenik zielte also auf die Erbge­sund­heit von „imagined commu­nities“ ab, sei dies eine Nation, eine „Rasse“ oder die ganze Mensch­heit. Damit besteht ein wesent­li­cher Unter­schied zum heutigen Diskurs der Fort­pflan­zungs­me­dizin: Die PID wird nicht mit einer Sorge um den „Genpool“ der Bevöl­ke­rung legi­ti­miert; es geht hier weder um „Volks­ge­sund­heit“ noch um die Vision einer gene­tisch opti­mierten Bevöl­ke­rung. Viel­mehr ist für die Befür­worter einer weniger restrik­tiven Rege­lung der Fort­pflan­zungs­me­dizin das Argu­ment der Fort­pflan­zungs­au­to­nomie zentral: Demnach stellt das Verbot der PID einen unnö­tigen Eingriff des Staates in die Fort­pflan­zungs­frei­heit von Indi­vi­duen dar; es sei, so argu­men­tieren sie, proble­ma­tisch, wenn der Staat betrof­fene Paare daran hindere, ihren Kinder­wunsch zu erfüllen. Gemäss dieser libe­ralen Sicht­weisen sollen Paare auch ihre Belas­tungs­grenzen selbst defi­nieren dürfen und beispiels­weise eigen­ver­ant­wort­lich entscheiden, ob sie es als zumutbar empfinden, wenn ihr Kind mit einer schweren Erbkrank­heit zur Welt kommt.

    Kritiker der Fort­pflan­zungs­me­dizin wenden nun ein, dass genau diese Sicht­weise einer neuen „libe­ralen“ Eugenik den Weg bereite. Die elter­liche Auto­nomie ändere nichts am selek­tiven Prozess, welcher der PID inhä­rent sei. Es komme also nicht auf die Absichten, sondern auf die Wirkungen an. Betrof­fene Paare seien sich zwar dessen nicht bewusst, aber der kumu­la­tive Effekt ihrer indi­vi­du­ellen Entschei­dungen führe zu derselben Selek­tion, welche die tradi­tio­nelle Eugenik mit staat­li­chen Zwangs­mass­nahmen errei­chen wollte. Gemäss diesem Argu­ment erfüllt die PID den alten Traum der Euge­niker, dass nämlich als „lebens­un­wert“ beur­teiltes Leben gar nicht erst geboren werde.

    Diese Behaup­tung muss zunächst quan­ti­tativ rela­ti­viert werden. Die PID wird in der Schweiz voraus­sicht­lich bei weniger als 1 Prozent aller Geburten ange­wendet werden. Der selek­tive Effekt dürfte demnach bei weitem geringer sein als bei der Präna­tal­dia­gnostik, die sich zur Stan­dard­un­ter­su­chung entwi­ckelt hat und – im Unter­schied zur PID – von der Kran­ken­kasse bezahlt wird (und etwa bei Trisomie 21 in rund 90 Prozent der Fälle zu Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen führt). Vor allem aber stellt sich die Frage: Plädierten Euge­niker tatsäch­lich für dieselbe Selek­tion, wie sie heute mit Hilfe der PID vorge­nommen wird? Welche Kinder sollten den Euge­ni­kern zufolge nicht geboren werden?

    Fortpflanzungsmedizin als Alptraum der Eugeniker

    Bekannt­lich war für die Eugenik ein Argu­ment zentral, das sich aus dem popu­lären Darwi­nismus des späten 19. Jahr­hun­derts speiste. Dieses besagt, dass die „natür­liche Selek­tion“ zu einer „Höher­ent­wick­lung“ des mensch­li­chen Lebens führe. Die Krisen­dia­gnose der Euge­niker bestand nun darin, dass in modernen Gesell­schaften diese „natür­liche Selek­tion“ zuneh­mend ausser Kraft gesetzt werde, weil zivi­li­sa­to­ri­sche Errun­gen­schaften es auch „Schwa­chen“ und „Unge­sunden“ ermög­li­chen würden, sich fort­zu­pflanzen. Damit würden „schlechte“ Erban­lagen in der Bevöl­ke­rung zunehmen – und genau dies galt es aus euge­ni­scher Sicht zu verhin­dern.

    Erbgesundheits-Propaganda, Deutschland, 1930er Jahre; Quelle: schule-bw.de

    Erbge­sund­heits-Propa­ganda, Deutsch­land, 1930er Jahre; Quelle: schule-bw.de

    Vor diesem Hinter­grund bewer­teten Euge­niker die Errun­gen­schaften der Medizin; ihre zentrale Frage lautete daher, ob die Medizin eine euge­ni­sche oder aber eine dysge­ni­sche – also eine den „Genpool“ verschlech­ternde – Wirkung entfalte. Einer der einfluss­reichsten Euge­niker der Schweiz, der Zürcher Anthro­po­loge Otto Schlagin­haufen, beur­teilte beispiels­weise in einem program­ma­ti­schen Text von 1916 „die geburts­hilf­li­chen Eingriffe, welche den Sinn haben, der vermin­derten Gebär­fä­hig­keit einzelner Frauen zu Hilfe zu kommen.“ Dabei hob er die dysge­ni­sche Wirkung dieser medi­zi­ni­schen Hilfe hervor: „So lang der Mensch nicht die Mittel besass, auch den Gebär­un­fä­higen lebende und lebens­fä­hige Kinder zu schenken, waltete die natür­liche Selek­tion ihres ausmer­zenden Amtes. Heute aber steht dank der hoch­ent­wi­ckelten opera­tiven Technik einer Verer­bung der Unfä­hig­keit zu gebären, nicht viel im Wege.“

    Der Zürcher Euge­niker nahm damit deut­lich Stel­lung gegen eine Art Fort­pflan­zungs­me­dizin avant la lettre. Ähnliche Argu­men­ta­tionen finden sich bei vielen Euge­ni­kern: Sie beklagten, dass die neuen Möglich­keiten der Medizin Paaren zu Nach­wuchs verhelfen würden, die von „Natur“ aus nicht zur Fort­pflan­zung fähig wären. Damit würden diese ihre „schlechten Erban­lagen“ an ihre Nach­kommen weiter­geben und damit die Gesell­schaft auch sozio­öko­no­misch belasten. Die meisten Euge­niker waren also dezi­diert gegen medi­zi­ni­sche Eingriffe, die einen Kinder­wunsch zu erfüllen verspra­chen.

    Para­do­xer­weise wird heute also eine Praxis als euge­nisch kriti­siert, die führende Expo­nenten der euge­ni­schen Bewe­gung als dysge­nisch verur­teilt hätten. Euge­niker wie Schlagin­haufen wollten Perso­nen­gruppen von der Fort­pflan­zung ausschliessen, die heute gerade zu poten­ti­ellen Nutzern der PID gehören: Menschen mit Behin­de­rungen, chro­nisch Kranke oder Träger von Erbkrank­heiten. Die moderne Fort­pflan­zungs­me­dizin erfüllt also nicht den alten Traum der Euge­niker, sondern sie stellt viel eher deren Alptraum dar.

    Die "Natur austricksen"

    Diese ironi­sche Pointe ist für die heutigen Diskus­sionen von Bedeu­tung. Die hier skiz­zierten Argu­mente der Euge­niker sind nämlich aus der gegen­wär­tigen Debatte nicht gänz­lich verschwunden. Zu den wenigen Medi­zi­nern, die sich an vorderster Front gegen das neue Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­setz enga­gieren, gehört der Berner Kardio­logie Urs Scherrer, der in den Werbe­ma­te­rialen des Nein-Komi­tees promi­nent zu Wort kommt. Dort verweist er stets auf von ihm selbst durch­ge­führte Studien, die zeigen würden, dass Kinder, die im Labor gezeugt worden seien, ein erhöhtes Risiko hätten, später an Herz­kreis­lauf­er­kran­kungen oder Diabetes zu erkranken. Dass Scher­rers Auffas­sungen in der medi­zi­ni­schen Fach­welt umstritten sind, soll nicht weiter ausge­führt werden. Wichtig ist hier seine Argu­men­ta­tion: Seine Studien würden belegen, dass die Fort­pflan­zungs­me­dizin einen „wichtige[n] Risi­ko­faktor für die lang­fris­tige Gesund­heit“ der Bevöl­ke­rung bilde, weil die Risiken über Gene­ra­tionen weiter­ver­erbt würden.

    Der Kardio­loge stellt also die Fort­pflan­zungs­me­dizin nicht nur als Gefahr für die Volks­ge­sund­heit dar, sondern führt auch ein Kosten­ar­gu­ment an, das bereits bei Euge­ni­kern äusserst beliebt war: So warnt er vor den „erheb­li­chen sozio­öko­no­mi­schen Folgen“, die eine Verer­bung der Risiken zeitigen würde. Es sei deshalb abzu­lehnen – so Scherrer in einem NZZ-Artikel –, „poli­tisch korrekte Lösungen für den Kinder­wunsch aller nur denk­baren Gruppen zu offe­rieren“. Der Berner Medi­ziner spricht zwar nicht wie Schlagin­haufen von der „natür­li­chen Selek­tion“, die ausge­schaltet werde; er argu­men­tiert aber ganz analog, die Fort­pflan­zungs­me­dizin würde unzu­lässig „die Natur austricksen“ und dies zum gesund­heit­li­chen Schaden der nach­fol­genden Gene­ra­tionen. In denselben Mate­ria­lien des Nein-Komi­tees, in der Poli­tiker mit Inbrunst vor einer Wieder­ge­burt der Eugenik warnen, finden sich folg­lich Argu­men­ta­tionen, die deut­liche Affi­ni­täten zu den antie­ga­li­tären Gesell­schafts­deu­tungen der Eugenik aufweisen.

    Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es ist nicht plau­sibel, dass das neue Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­setz zu einer neuen Eugenik führt. In zentraler Hinsicht ist es der Eugenik gera­dezu entge­gen­ge­setzt. Es will gerade nicht bestimmte Perso­nen­gruppen von der Repro­duk­tion ausschliessen, sondern im Gegen­teil: Die teil­weise Zulas­sung der PID zielt darauf ab, allen Menschen – egal, ob sie als „unge­sund“ oder als „Risiko behaftet“ gelten – eine möglichst wenig einge­schränkte Fort­pflan­zungs­au­to­nomie zu gewähren. Letzt­lich geht es bei der Abstim­mung vom 5. Juni um die Frage, ob die Mehr­heit einer kleinen Minder­heit eine opti­male medi­zi­ni­sche Behand­lung zuge­steht, um ihren Kinder­wunsch zu verwirk­li­chen. Die Erfül­lung dieses Wunsches ist nämlich das primäre Ziel von betrof­fenen Paaren und nicht die Verhin­de­rung von Erbkrank­heiten – und schon gar nicht eine gene­ti­sche Opti­mie­rung. Im Kern handelt es sich folg­lich einmal mehr um eine Abstim­mung, in der die Mehr­heits­ge­sell­schaft über Leid und Hoff­nung einer kleinen Minder­heit bestimmt.