"Was ist vorzuziehen: ein Leben in Leiden oder Selbstmord?"

Sich zwischen einem Leben in Leiden und Suizid entscheiden zu müssen erscheint als eine Entscheidung zwischen zwei Übeln.

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    Die Formulierung dieser Frage legt nahe, man könne eine allgemeingültige Entweder-Oder-Entscheidung zwischen einem Leben in Leiden und einem Selbstmord treffen. Eine Person führt ein Leben in Leiden, wenn ihre (subjektiv empfundene) Lebensqualität sehr stark und nachhaltig beeinträchtigt ist. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein: physische und psychische Erkrankungen, Unfälle, usw. Die Alternative zu solch einem Leben stellt der Selbstmord dar, wobei man besser von Suizid sprechen sollte. „Mord“ beinhaltet bereits implizit eine moralische Verurteilung.

    Sich zwischen einem Leben in Leiden und Suizid entscheiden zu müssen erscheint als eine Entscheidung zwischen zwei Übeln. Eine wünschenswertere dritte Alternative wäre ein Leben ohne oder zumindest mit erträglichen Leiden. Manches Mal ist es jedoch nicht mehr möglich, die Lebensqualität einer Person soweit zu verbessern, dass ihr Leiden für sie erträglich wird, beispielsweise wenn sie unter einer unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen Stadium leidet. Hier stehen wirklich nur noch zwei Alternativen offen: das Leiden ertragen und weiter leben oder das Leiden und somit auch das Leben beenden.

    Welche Alternative vorzuziehen ist, hierauf kann man meines Erachtens keine allgemeingültige Antwort geben. Für sich persönlich mag man zu der Überzeugung gelangen, dass man lieber sein Leben beenden würde, als ein Leben in Leiden zu führen. Man würde jedoch eine moralische Grenze überschreiten, ginge man davon aus, jede andre Person müsse zu der gleichen Entscheidung kommen. Dies liefe letztendlich darauf hinaus von einer Person, die ein Leben in Leiden führt, zu fordern, sie solle Suizid begehen. Wir haben aber kein Recht, über das Leben einer anderen Person auf diese Weise zu verfügen.

    Doch haben wir solche Entscheidungsgewalt über unser eigenes Leben? Im Normalfall gehen wir davon aus, dass jede Person selbst über ihr Leben und ihre Lebensgestaltung entscheiden darf (solange sie dadurch niemand anderem schadet). Konsequent weitergedacht sollte dann auch jede Person darüber entscheiden dürfen, ob sie ihrem Leben ein Ende setzen will, gerade wenn ihr ihr Leben als nicht mehr lebenswert erscheint.

    Hiergegen mag man einwenden, dass der Mensch nur über das Wie seiner Lebensgestaltung entscheiden darf, jedoch nicht über das Ende seines eigenen Lebens. Doch weshalb nicht? Wie kann man jemanden die Entscheidungsgewalt über sein eigenes Leben und Sterben absprechen? Eine mögliche Begründung könnte sein, dass unser Leben gottgegeben ist. Hiermit bezieht man sich auf die starke metaphysische Annahme, dass es einen Gott gibt, dieser uns unserer Leben gegeben hat, ohne uns zugleich das Recht zuzugestehen, über das Ende unseres Lebens zu entscheiden. Diese Annahme fällt in den Bereich des (persönlichen) Glaubens. Teilt jemand diese metaphysische Überzeugung nicht, so wird ihn diese Argumentationslinie nicht überzeugen. Ohne diese metaphysische Annahme wird es jedoch problematisch, einer Person das Recht, über ihr eigenes Leben und Sterben zu entscheiden, abzusprechen.

    Grundsätzlich davon auszugehen, dass jede Person das Recht hat, sich dafür zu entscheiden ihr Leben zu beenden, bedeutet jedoch nicht, dass man immer dazu in der Lage ist, solch eine Entscheidung zu treffen. Beispielsweise mag man mangels ausreichender Informationen die eigene Lebenssituation falsch einschätzen und sie für aussichtslos halten, was sie jedoch gar nicht ist. Äußert eine Person den Wunsch ihr Leben zu beenden, sollte man also sicherstellen, dass es wirklich keine Möglichkeiten gibt, ihr Leiden für sie erträglicher zu machen, so dass sie den Todeswunsch wieder verliert. Auch sollte man prüfen, ob der Wunsch zu sterben dauerhaft Bestand hat. Man sollte ausschließen, dass der Suizid eine Kurzschlusshandlung ist. Des Weiteren sollte die Entscheidung zum Suizid freiwillig sein, in dem Sinne dass sich die betroffene Person nicht durch ihre Umwelt zu dieser Entscheidung getrieben fühlt. Wenn all dies der Fall ist, wenn die Entscheidung freiwillig, wohldurchdacht und andauernd ist, und es wirklich keine andere Form der Hilfe für betroffene Person gibt, dann sollte man ihre Entscheidung, ihr Leben zu beenden, respektieren. Jemanden einen Suizid zu gebieten oder zu verbieten, bedeutet ihm seine Entscheidungsgewalt über sein eigenes Leben abzusprechen, was moralisch problematisch ist.