Verlässlichkeit durch Wahrheit

Plädoyer für eine alte Idee

·

    Es flößt uns Unbehagen ein, wenn wir feststellen, dass sich jemand einer Verpflichtung entzieht, die wir (auf gleich näher zu erläuternde Weise) als „Verpflichtung auf Wahrheit“ bezeichnen können. Sind es viele und oder politisch einflussreiche Personen, die dies tun, dann wächst unser Unbehagen und wir sehen die Welt, in der wir leben, im Verfall: Herrscht nicht zum Beispiel im Regierungs- und Verwaltungsapparat des derzeitigen Präsidenten der USA eine „bemerkenswerte Verachtung für Tatsachen“ (nach einem Ausdruck von Hannah Arendt), die „als Symptom einer sich entwickelnden postfaktischen Demokratie gedeutet werden“ kanni? Im „postfaktischen Zustand“ einer Demokratie würde, so ließe sich das (u.a.) deuten, im Staatsapparat das Macht-Spiel so strikt jenseits des ‚Ernst des Lebens‘ gespielt, dass selbst der Sprachausdruck „Tatsache“ noch zum Namen für eine Spielsache avanciert: zum Namen für eine Fiktion, die taktisch eingesetzt wird, um Machtangriffe machtvoll zu parieren. Eine Grundregel dieses Spieles lautete nämlich, dass es selbst dem demokratisch legitimierten Machthaber nicht erlaubt ist, Vernunft zu gebrauchen, um z.B. wie ein Jurist oder Wissenschaftler gegen eine Behauptung - eine gewisse ‚Aussage‘ entspreche den ‚Tatsachen‘ ‑ , Widerspruch einzulegen (mit der Bereitschaft zur Begründung und Beweisführung). Er soll vielmehr den Tatsachen selbst „widersprechen“, was er nur im Spiel und nur so tun kann, dass er dem Faktum (der Wissenschaft und des Rechts) die Fiktion – das „alternative Faktum“ ‑ des Spiels entgegensetzt (wie ein US-amerikanischer Regierungssprecher und eine Präsidentenberaterin einmal um Ausdruck brachten), das wir im Ernst als Fälschung bewerten müssten.

    Vielleicht hätten wir ein gewisses ‚Recht‘ auf unserer Seite oder ‚lägen richtig‘, wenn wir bestimmten Geschehnissen in den USA ernsthaft eine solche (Be-)Deutung gäben. Falls aber nicht, setzten wir mit ihr immerhin ein Zeichen: Wir dokumentierten, dass wir Fakten von Fiktionen unterscheiden, unterstellten, dass wir uns in unseren Reden über das, was ist, war und sein wird, an Fakten halten können, und forderten uns auf, dies zu jeder Zeit und an jedem Ort auch zu tun. Wir riefen aus, dass es uns unmöglich ist, uns von der Verpflichtung auf das, was wir „Wahrheit“ nennen, suspendiert zu wähnen. Und deckten schon dadurch auf, dass derjenige, der sagt, er könne „Fakten widersprechen“, ein Spieler ist, der mit den Grundregeln jenes Universums spielt, von dem wir sagen müssen, dass wir schon als zur sinnlichen Wahrnehmung (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Tasten) fähige Tiere in ihm stehen, erst Recht aber als die Tiere, die auch noch so etwas wie „Vernunft“ haben. Denn was sonst könnte uns berechtigen, die Unterscheidungen, Unterstellungen und Aufforderungen vorzunehmen, von denen soeben die Rede war, und das Wort und den Begriff „Faktum“ in dem (fundamentalen und gleich zu bezeichnenden Rechts‑Sinne) zu bilden und zu verwenden, in dem wir es tun?

    Dieses Universum würde, folgten wir der philosophischen Tradition, das Bezugsverhältnis der theoretischen Vernunft genannt werden können ‑ und „Wahrheit“ wäre der Sprachausdruck für die (auf einen Mittelpunkt hin) zentrierte Struktur, die es und die auch seine Relata aufgrund einer (Vernunft‑)Form (‚Idee‘) besitzen würden, die, würde man nach ihr etwas bauen, eine Kugel hervorgehen ließe. Dass wir mit dem Ausdruck „Wahrheit“ (in erster Linie) auf einen bestimmten Geltungsrahmen, eine Geltungsstruktur (auf der Basis von Logik und Mathematik) abzielen, in dem wir selbst stehen, ohne ihn sinnlich wahrnehmen zu können (weil es auch der Rahmen der sinnlichen Wahrnehmung noch wäre), um aber doch von ihm gleichsam im (vernünftigen) Bewusstsein unentwegt fordernd ‚angesprochen‘ zu sein, ist im Eigensinn festgehalten, den die Worte „wahr“ und „Wahrheit“ ‑ von der idg. Wurzel *ṷer ‑ her haben. Sie besagen (in etwa), dass Dinge (d.h. Rechtssachen) auf ‚höherer Warte’ mit einem (durchlässigen und eben darum Umriss, Struktur gebenden) „Flechtwerk oder Zaun umgeben‘, ‚verschlossen‘, ‚bedeckt‘, ‚geschützt‘ sind, wobei der Schutz aus ‚Freundlichkeit‘‘, ‚Wohlwollen‘ und ‚Treue‘ heraus und auf eine Weise gewährt ist, auf den dann besonders das aus der Rechtssprache des 16. Jahrhunderts stammende Wort „echt“ einen Hinweis gibt: nämlich (vertikal) ‚(auf‑)richtig (griech. orthós, lat. recte), d.h. nach (unverhandelbarem Vernunft‑)Recht und Gesetzii.

    Eine erste Auslegung dieser unserer Intuitionen, die in den Worten „wahr“ und „Wahrheit“ widerhallt, findet schon im normalen Sprachgebrauch statt. Folgten wir ihm, dann bewegten wir uns selbst innerhalb der Umzäunung (d.h. in Wahrheitsstruktur des Bezugsverhältnisses) in jedem Moment unserer Lebens ‑ wie Weltbürger vor Gericht: Wir halten unsere Freunde für wahre (echte) und vertrauen darauf, dass das, was sie uns sagen, der Wahrheit entspricht‘, sind uns aber zugleich auch bewusst, dass wir mit unseren Annahmen falsch liegen können und es sich in Wahrheit anders verhält. Die vermeintlich wahren Freunde können sich als falsche erweisen, während die uns verblieben wahren nicht davor gefeit sind, etwas für wahr zu halten, das es in Wahrheit nicht ist, um uns dann auch – ohne Vorsatz (und also nicht als Lügner) – Falsches zu sagen. Im Verdachtsfall würden wir, sollte es (überlebens‑)wichtig sein, daran gehen, die Sachlage zu prüfen: Ist das, was wir selbst annehmen, wahr? Wäre es wahr und würden wir es jemanden sagen (oder gar jemandem gegenüber bestimmt aussagen) und also (sagend) etwas tun, dann hätten wir Recht.

    Wir sprechen so – und wenn wir auf diese Weise schon wahrheitsbezogene Intentionen auslegen, dann knüpften wir in der Philosophie an diese Auslegung an, um sie zu einer Erklärung zu vertiefen: zu einer Erklärung, die uns z.B. eine Antwort gibt auf die Frage, weshalb uns am „wahren Freund“ das Wichtigste sein dürfte, dass er uns stets ‚die Wahrheit sagt‘, und weshalb er ‚die Wahrheit zu sagen‘ vermag. Diese Vertiefung der Auslegung geschieht, soweit nachweisbar, erstmals im 8. Jahrhundert v.u.Z. bei Hesiod. Hesiod war (im eigenen Selbstverständnis) ein auf (neuartig sachliche Weise dem griechischen Gott Zeus religiös verpflichteter) Sänger, dessen Gesänge (überliefertermaßen) davon zeugen, dass uns, jedenfalls einigen von uns, plötzlich Alles ein Ganzes ‑ Welt ‑ und das Ganze – die Welt ‑ in Ordnung, d.h. das All ein Kosmos war: ein großes materielles, mit einer Vernunftseele ausgestattetes und schon körperlich nach Maßgabe der Vernunft (also ána lógon) ausgewogen und aufrecht (wie eine Kugel) gestaltetes System, das Strukturen besitzt (wie etwa dem reflexiv aufeinander bezogenen Neben- und Nacheinander, „Raum“ und „Zeit“, „Chaos“ [griech. Spalt] und „Chronos“) und Systeme enthält (wie Natur und Kultur), die sich nur dem schrittweise immer wieder neu erfolgendem theoretischen Rückbezug des Systems auf sich selbst verdanken konnten. Der Bau war uns vollendet (in einem normativ ausgezeichneten Sinn), verlangte allerdings auf Dauer ‑ zur stabilisierenden Abrundung ‑ die angemessene bewundernde Selbstbetrachtung, somit die theoretische Umwendung des ganzen geordneten Alls auf sich selbst (die in der ihm eigenen Sphäre des von Zeus repräsentierten Logos und also auf dessen Grund sowie auch durch ihn, als Geist, möglich sein sollte). So entstand, erzählt die Philosophie gleich beim historischen Start, jenes theoretische Selbstbezugsverhältnis, in das sie auf der Subjektseite selbst hineingehört – ein Bezugsverhältnis, in dem die Welt auf der Objektseite derart „unversehrt“, „gerettet“, „glücklich“ (orthós) vorhanden ist, dass dort lediglich die ihr überhaupt eigene, zentrierte Vernunftstruktur nun als die ihre Erkennbarkeit leistende Struktur (d.h. als Wahrheit in diesem Sinn) akzentuiert ist. In diese Welt gehörten wir nun selbst hinein: als das kleine materielle, mit einer Vernunftseele ausgestattete Weltsystem, das sich ‑ das große Weltsystem abbildend, somit normativ herausgehoben ‑ durch eine Selbsterkenntnis erhält, die über Welterkenntnis und also im soeben bezeichneten Rahmen verläuft. Die Welt steht uns, so sollte damit gesagt sein, theoretisch offen: Wir können als Vernunftwesen („in Wahrheit“) „Wahrheit verkünden“, allerdings auch ‑ in einer dem Bezugsverhältnis immanenten Abbildung seiner selbst: in der Einschreibung des Bezugsverhältnisses in den (von der Zeit dominierten) Weltinnen-Raum und auf der Basis des dadurch entstehenden empirischen Bewusstseins (d.h. der Wahrnehmung) – „vielen Trug sagen, als sei es Wahrheit“, was den profanen Verhältnissen, in denen Über- und Einblick fehlt, angemessen ist (Hesiod).

    Später dann entschwanden uns die Götter aus dem Bereich der Theorie und Aristoteles schrieb (im 4. Jahrhundert v.u. Z.) ‑ auf eine für die Entwicklung einer philosophischen Wahrheitstheorie bedeutsame Weise ‑ das Bezugsverhältnis in das Kugelsystem der Welt so ein, dass er es im Subsystem der animalischen Natur verankerte. Er schrieb ihm vier Stufen ‑ die des Wahrnehmens und des Annehmens (Meinens), der Wissenschaft und der Vernunfteinsicht. Auf diesen Stufen sollte nun der Mensch auf der Subjektseite des Bezugsverhältnisses selbständig ‑ ohne göttliche Hilfe, deren es noch Platon zufolge bedurft hätte ‑ und unüberbietbar sachbezogen von der Sinnenwelt (vom Wahrnehmen und Annehmen) ins Übersinnliche (zur Wissenschaft und Vernunfteinsicht) steigen können. Dabei blieb bei Aristoteles klar, dass er diesen Weg gehen kann, weil sich im Bereich der Theorie (also im theoretischen Bezugsverhältnis) (a) die strukturelle Ausgewogenheit und Offenheit und (b) das kunstvoll Aufrechte (lat. recte) der ána lógon gestalteten Kugelwelt ihren Ausdruck findet. Aufgrund von (a) ist in horizontaler Richtung dem Erkenntnissubjekt auf jeder Erkenntnisstufe die Erkennbarkeit des Objekts (in dem auf die jeweilige Bezugsverhältnisart zugeschnittenen Aspekt) garantiert und es zudem möglich, den Mitmenschen nichts zu ‚verhehlen‘. Aufgrund von (b) lassen sich in vertikaler Richtung alle theoretischen Bezugsverhältnis-Arten (von der Wahrnehmung angefangen) begründet als eine einzige Verhältnisart unverhandelbaren Vernunft-Rechts verstehen: als eine Art, die derjenigen des menschlich positiven Rechts gleicht, in dem der Rechtsakt (lediglich) deklaratorische Wirkung hat, d.h. (nur) das Bestehen einer Rechtslage sei es (passiv) bezeugt oder (aktiv und mit Gründen) klarstellt, die Rechtslage aber nicht ändert. Wie deklaratorische Rechtsakte auch dann, wenn sie fehlgehen, noch innerhalb der geltenden Rechtsordnung verbleiben und wie ihr Fehlgehen als das Verfehlen eigener positiver Rechtsgeltung und so auch der Übereinstimmung (convenientia) und Gleichstellung (adaequatio) mit der bestehenden Rechtslage zu interpretieren sind, so, nur unhintergehbar tiefgründig, verhält es sich nach altem philosophischem (Selbst‑)Verständnis auch in dem Bereich der Theorie: Hier ist das Verfehlen dann zum Verfehlen eines „Verbunden-Sein und Eines-Seins“ in der (das „Verbunden-Sein“ in verschiedenen Graden gebietenden) Wahrheitsstruktur vertieft (nach Aristoteles), an dessen Stelle dann eben ein „Nicht-verbunden- und Mehrheit-sein“ – sei es der die Einheit nicht voll einlösende Trug, sei es die die Einheit gar nicht einlösende Unwahrheit ‑ steht. Und hier sind bestehende Rechtslagen bestehende Sachverhalte, d.h. Tat-Sachen, Fakten (griech. pragma, lat. res) und Fakten Strukturen, in denen die Dinge (aus ihnen selber heraus) auf eine Weise „ineinander[hängen], wie die Glieder einer Kette“ und sich zueinander „verhalten“ (wie Ludwig Wittgenstein formuliertiii), die die Weise de Wahrheit ist: Sie sorgen für die ‚Offenbarkeit der Wirklichkeit‘, ohne die wir erst gar nicht annehmen könnten, die Dinge gültig zu erfassen.

    So gibt die Philosophie unserem Eindruck, dass wir es können, eine Sprache.iv

    Von Bedeutung ist, dass es die der Wahrheitsidee inhärente Idee der (Auf-)‚Richtigkeit‘ (oder des ‚Rechts‘) bis heute erlaubt, auch Verhältnisse praktischer Vernunft, z.B. zwischenmenschliche Beziehungen (nichtverwandtschaftlicher Art) unter Wahrheitsgesichtspunkten (und also als Wahrheitsstruktur liegend) in Betracht zu ziehen, etwa Freundschaftsbeziehungen unter dem Aspekt, dass wir nicht umhinkommen, den jeweils Anderen immer erst einmal für einen – mehr oder weniger ‑ ‚wahren Freund zu halten, der (in einem gewissen Grad) bereits den (Sollens‑ )Forderungen der Freundschaftsbeziehung im ‚theoretischen Aspekt‘ – Offenheit, Ausgewogenheit, „Verbunden-Sein und Eines-Sein“ zu realisieren ‑ genügt, während diese Forderungen für uns als Akteure – im Perspektivenwechsel ‑ auf Dauer Forderungen bleiben.

    Von besonderer Bedeutung aber ist auch, dass der Ausdruck „Wahrheit“ in den der Wissenschaft vorgelagerten Bereichen – wie etwa der Freundschaft oder auch der Wahrnehmung oder auch der (immer nur zufällig wahren) Meinung ‑ den lebensrelevanten Sinn der Verlässlichkeit besitztv: Auf das, was wahr oder etwas Wahres ist, können wir verlassen, während wir wiederum (als vernunftbegabte Tiere) ohne Verlässlichkeit nur schwerlich überleben könnten.

    Und so ist es vielleicht („in Wahrheit“) die Furcht vor dem Verlust an Verlässlichkeit, die uns dazu führt, uns beständig als Weltbürger zu verhalten, die vor Gericht stehen, und die sich steigert, wenn wir feststellen, dass jemand mit Einfluss glaubt, der ‚Wahrheit nicht verpflichtet zu sein‘ und mit ihren Regeln spielen zu können. Und vielleicht ist es auch eben diese Furcht, der einst die Philosophie entsprang und die uns noch heute Philosophieren lässt: Denn Verlässlichkeit lässt sich nicht willentlich herstellen. Dass sie sich nur in der Ordnungs- und Geltungsdimension der Vernunft und dort ohne uns Zutun findet zum einen als (auf zu unterstellende Weise) schon eingelöst (in der Struktur des theoretischen Bezugsverhältnisses und im Format unseres Gegenübers), zum anderen mit dem Sollens‑Anspruch an jeden einzelnen von uns als Akteure, Glied in ihrer Kette, d.h. ein (aufgeklärter) Weltbürger zu sein, der sich an unverhandelbare Vernunftgesetze hält ‑ , sagen wir uns und klären wir, gewissen Intuitionen eine Sprache gebend, in der Philosophie. Wir tun es hier stets (selbst‑)kritisch, wissend, dass das, was wir „Wahrheit“ nennen, so groß ist, dass wir es niemals für schon eingelöst halten können, und dass wir uns doch der Mühe unterziehen müssen, an seiner Einlösung zu arbeiten. Wir können nicht anders. Wir setzen unser Leben nicht ‚auf das Spiel‘ – vor allem nicht auf das Spiel, das menschliche Machthaber, die den „Ernst des Lebens“ ignorieren (ohne den sie aber doch nicht dort wären, wo sie sind), für eine gewisse Zeit (aber immer wieder neu und an verschiedenen Stellen der Welt) mit sich selbst – und uns entgegen ‑ spielen.

     


    Anmerkungen mit weiterführender Literatur

    i Vincent F. Henricks / Mads Vestergaard (2017), Verlorene Wirklichkeit? An der Schwelle zur Postfaktischen Demokratie, in: Aus Politik und Zeitgschichte (APuZ) 13/2017, S. 4-10, hier S. 5. Vgl. zur Weiterführung auch Petra Kolmer (2017), Wahrheit. Ein philosophischer Streifzug, in: ebda., 40-44.

    ii Duden, Band 7: Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache (1963), Mannheim/Wien/Zürich, S. 751, 757.

    iii Vgl. Ludwig Wittgenstein (1918), Logisch-philosophische Abhandlung. Tractatus logico-philosophicus, in: Werk­aus­ga­be in 8 Bänden, Frank­furt/M. 1989 (Neuaufl.), Bd.1: Tractatus logico-phi­lo­so­phi­cus, S. 7-85. hier S. 14.

    iv Vgl. weiterführend L. Bruno Puntel (1990), Grundlagen einer Theorie der Wahrheit, Berlin - New York.

    v Vgl. auch zur Weiterführung Hermann Krings, Wahrheit, in: Görres-Gesellschaft (Hrsg.), Staatslexikon, Bd. 4, Freiburg/Br. 1995, S. 850–854, hier S. 851.