Beitrag von Dr. Heiner Michel

Wo bleibt die Arbeit?

Das bedingungslose Grundeinkommen wirbt für eine neue Verteilung von Einkommen und Arbeit.

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    Es plädiert für eine zumindest teilweise Entkopplung von Einkommen und Arbeit und verspricht, alle von den Sorgen der Existenzsicherung und von ökonomischen Zwängen zu befreien. Ausgestattet mit einem Grundeinkommen hätten alle die Möglichkeit, sich fortan denjenigen Projekten zu widmen, die ihnen wirklich wichtig sind. Zweifellos ist es richtig, die Frage nach der Verteilung von Einkommen und Arbeit neu zu stellen. Aber die Antwort, die das Grundeinkommen gibt, ist problematisch: sie ruht auf einer ungerechten Verteilung der Arbeit. Sie entlastet bloße Grundeinkommensempfängerinnen von Arbeit und bürdet diese anderen auf.

    Im Folgenden möchte ich die ökonomischen und normativen Grundlagen des Vorwurfs der ungerechten Verteilung der Arbeit näher untersuchen. Der Vorwurf wird zu diesem Zweck, wie in der Philosophie üblich, in einzelne analytische Schritte zerlegt. Im Anschluss werde ich zwei zentrale Gegeneinwände vorstellen und zu entkräften suchen. Zumindest in Situationen der Vollbeschäftigung sollten alle, die dazu im der Lage sind, einen Arbeitsbeitrag leisten. Anders fällt das Urteil in Ökonomien mit permanenter Unterbeschäftigung aus. In diesen erscheint das Grundeinkommen zum Beispiel unter der Bedingung gerechtfertigt, dass sich die Arbeit nicht auf alle aufteilen lässt.

    Der schweizerischen Initiative 'Für ein bedingungsloses Grundeinkommen' folgend gehe ich von einer bedarfsdeckenden Variante des bedingungslosen Grundeinkommens aus. Bedarfsdeckend ist es, wenn seine Höhe ausreicht, um die Güter beziehen zu können, die zu einem guten menschlichen Leben notwendig sind. Bedingungslos ist es, wenn es an alle ohne Bedingungen wie etwa Bedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird. Der Beitrag konzentriert sich auf die Frage der Verteilung von Arbeit und lässt andere normative Fragen außen vor, ebenso die viel diskutierte Frage, ob sich ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz gegenwärtig finanzieren ließe.

    Verstoß gegen ökonomische Gegenseitigkeit

    Der Ungerechtigkeitsvorwurf lässt sich analytisch in vier Argumentationsschritte zerlegen. Der erste Schritt ist ökonomisch: Wir leben nicht in einem ökonomischen Schlaraffenland, in dem alle Güter, die wir brauchen, bereits zur Verfügung stehen. Güter müssen erst durch Arbeit hergestellt werden. Dies geschieht in entwickelten Ökonomien im Rahmen einer hochdifferenzierten Arbeitsteilung.

    Der zweite Argumentationsschritt ist anthropologisch: Mit Arbeit ist immer auch Mühe verbunden. Arbeitstätigkeiten unterscheiden sich hinsichtlich der Art und der Intensität der mit ihnen verbundenen Mühe. Sie können körperlich anstrengend, gesundheitlich belastend, risikoreich oder schlicht langweilig sein. Bereits Adam Smith strich die mit Arbeit einhergehende Mühe prägnant heraus: "The real price of every thing, what every thing really costs the man who wants to acquire it, is the toil and trouble of acquiring it."[2] Zwar lässt sich Arbeit vielfach so reorganisieren, dass sie weniger Mühe erfordert, aber Mühe lässt sich nicht vollständig eliminieren. Arbeit ist nicht durchgehend als Vergnügen organisierbar.

    Der dritte Argumentationsschritt formuliert eine Norm der Gegenseitigkeit: Wer im Rahmen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung die Arbeitsleistung anderer in Anspruch nimmt, sollte, sofern er dazu in der Lage ist, im Gegenzug selbst eine Leistung erbringen. Es ist ungerecht, wenn einige mit den Gütern, die sie konsumieren, anderen die Arbeit und Mühe der Herstellung aufbürden, selbst aber keinen Beitrag leisten. - Was genau eine angemessene Gegenleistung ist, und damit die Frage, wie viel Arbeit alle, die dazu in der Lage sind, leisten sollten, ist nicht leicht zu beantworten. Als grundlegender Maßstab bietet sich der Arbeitsaufwand an, der notwendig ist, um die per Grundeinkommen bezogenen Güter und Dienstleistungen herzustellen. In produktiven Ökonomien sind deshalb Arbeitszeiten deutlich unterhalb des Vollzeitbeschäftigungsniveaus und damit eine teilweise Befreiung von Arbeit denkbar.

    Der vierte Argumentationsschritt ist die Schlussfolgerung: Das bedingungslose Grundeinkommen ist ungerecht, weil es gegen ökonomische Gegenseitigkeit verstößt. Wer im Rahmen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung die Leistungen anderer in Anspruch nimmt, sollte selbst eine Gegenleistung erbringen. Bloße Grundeinkommensempfängerinnen entlasten sich von ihrer Gegenleistung und bürden ihren Arbeitsanteil anderen auf.

    Zwei Gegeneinwände

    Gegen den Vorwurf, das Grundeinkommen verstoße gegen ökonomische Gegenseitigkeit, gibt es eine Reihe von Gegeneinwänden. Zwei möchte ich kurz skizzieren und entkräften. Der erste Gegeneinwand behauptet, Grundeinkommensempfängerinnen würden ganz von selbst einen ökonomischen Beitrag leisten. Sie würden sich in Vereinen engagieren, Kinder erziehen oder Alte pflegen. Dieser Gegeneinwand hat einen Haken: es ist nicht garantiert, dass Grundeinkommensempfängerinnen tatsächlich ihren Beitrag zur arbeitsteiligen Produktion leisten. Sie können sich genauso Projekten der privaten Selbstverwirklichung widmen und für sich musizieren, lesen, durch die Alpen wandern oder surfen, um das Beispiel von Philippe Van Parijs aufzugreifen, einem der bekanntesten philosophischen Vertreter des bedingungslosen Grundeinkommens.[3]

    Ein zweiter verbreiteter Gegeneinwand gegen den Ungerechtigkeitsvorwurf und zugleich ein zentrales Argument pro Grundeinkommen behauptet, entwickelten Ökonomien ginge die Arbeit aus. Dieser Einwand deutet die empirisch zu beobachtende Unterbeschäftigung als Indiz für Grenzen des ökonomischen Wachstums und das bevorstehende 'Ende der Arbeit'. Da die Nachfrage nach Arbeit dauerhaft unter das Niveau der Vollbeschäftigung fiele, biete das Grundeinkommen eine unbürokratische Lösung. An diesem Gegeneinwand sind mehrere Aspekte problematisch. So ist es fraglich, ob entwickelten Ökonomien die Arbeit tatsächlich ausgeht. Dagegen sprechen die zunehmende Ausweitung des Dienstleistungssektors und ungedeckter Bedarf im öffentlichen Sektor, etwa bei Betreuungseinrichtungen für Kinder, im Bildungssektor, bei der Pflege von Alten oder beim ökologischen Umbau der Ökonomie. Auch das drängende Problem der globalen Armut lässt sich unter der Perspektive von Arbeit hierzulande diskutieren. Dass ungedeckter gesellschaftlicher Bedarf sich trotz Unterbeschäftigung nicht in effektive Nachfrage nach Arbeit übersetzt, deutet auf eine Fehleinstellung der Ökonomie, nicht auf das Sinken des notwendigen Arbeitsvolumens.

    Die ideale Lösung zur Behebung der Unterbeschäftigung und zur Deckung notwendigen gesellschaftlichen Bedarfs wäre eine keynesianische Ökonomie, in der es gelänge, die Nachfrage auf Vollbeschäftigungsniveau zu heben.[4] In dieser keynesianischen Ökonomie wäre die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens weder notwendig noch gerechtfertigt. Alle könnten eine angemessene Arbeit finden und ihren ökonomischen Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlergehen leisten.

    Steht die keynesianische Lösung nicht zur Verfügung und bleibt Unterbeschäftigung ein dauerhaftes Problem, scheint sich zunächst als gerechteste Lösung anzubieten, die verbleibende Arbeit auf alle Arbeitsfähigen zu verteilen, etwa durch Verringerung der Wochen- oder Lebensarbeitszeit. Dies würde alle ein Stück weit von Arbeit und Mühe befreien.

    Unter bestimmten Umständen lässt sich in bei dauerhafter Unterbeschäftigung jedoch auch ein unbedingtes Grundeinkommen rechtfertigen, etwa dann, wenn Arbeitszeitverkürzung auf Grund knapper Qualifikationen und Fähigkeiten in einigen Sektoren als generelles Mittel zur Umverteilung von Arbeit ausscheidet. In dieser Situation bietet das Grundeinkommen eine unbürokratische und liberale Lösung. Der liberaler Vorzug des Grundeinkommens besteht darin, dass es jedem einzelnen die Entscheidung überlässt, ob er bestimmte Arbeiten annehmen möchte oder nicht. Die Möglichkeit des opt out zwänge Unternehmen, Lohnanreize zu setzen und Arbeit attraktiv umzugestalten. Das Grundeinkommen könnte als Instrument für gute Arbeit und gerechtere Löhne fungieren. Als solches steht es allerdings in Konkurrenz zu anderen politisch-ökonomischen Maßnahmen, etwa der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns oder des Freizeitausgleichs für besonders belastende und mühevolle Arbeit. Es setzt zudem voraus, dass alle in der Schweiz Beschäftigten bezugsberechtigt sind, der Kreis der Empfängerinnen also nicht auf Bürgerinnen begrenzt wird.

    Fassen wir zusammen: es ist auf absehbare Zeit ökonomisch unmöglich, alle von der Arbeit zu befreien. Die notwendige Arbeit so zu verteilen, dass nur ein Teil der Arbeitsfähigen arbeitet, verletzt die ökonomische Gegenseitigkeit von Geben und Nehmen. Das ist ungerecht und ein starkes Argument gegen das Grundeinkommen. Natürlich ist, wie bei fast allen normativen Argumenten, eine Abwägung der ungerechten Verteilung von Arbeit gegen Vorzüge des Grundeinkommens möglich. Eine Position pro Grundeinkommen muss aber darlegen können, warum ihre Argumente schwerer wiegen als der Verstoß gegen ökonomische Gegenseitigkeit.

     



    [1] Eine alternative Variante des Grundeinkommens ist egalitaristisch. Sie verlangt die Umverteilung aller unverdienten Ressourcen (beispielsweise natürliche Ressourcen und Erbschaften) in Form eines bedingungslosen Grundeinkommens. Die Höhe des egalitaristisch begründeten Grundeinkommens orientiert sich am Wert der unverdienten Ressourcen - nicht am Bedarf. Hauptvertreter der egalitaristischen Variante ist Philippe Van Parijs (1995), Real Freedom for All: What (If Anything) Can Justify Capitalism?, Oxford University Press, Oxford/ New York.

    [2] Adam Smith, ([1776] 1991), An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, New York, Prometheus Books, Buch I, Kap. V, S. 36.

    [3] Philippe Van Parijs (1991), Why Surfers Should be Fed: The Liberal Case for an Unconditional Basic Income, in: Philosophy & Public Affairs, Vol. 20, No. 2; auch in: Philippe Van Parijs (1995), Real Freedom for All: What (If Anything) Can Justify Capitalism?, Oxford University Press, Oxford/ New York, .

    [4] Dass eine keynesianische Ökonomie nicht utopisch ist, dafür argumentiert Claus-Peter Pfeffer in Resolving Economic Deadlock, 2011, URL: http://mpra.ub.uni-muenchen.de/32221/, Zugriff 18.10.2014