Mensch und Menschenwürde

Welchen Wert hat der Mensch? Die folgende Antwort dürfte den meisten einleuchten: Der Mensch hat Würde, und seine Würde ist unantastbar. Sie stattet ihn mit einer Reihe unverletzlicher Rechte aus, die ihn unter anderem davor bewahren, gedemütigt, gefoltert oder ermordet zu werden.

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    Das ist klar und deutlich. Was kann die Moralphilosophie in Sachen Würde zur weiteren Klärung beitragen? Zwei miteinander verknüpfte Fragen sind in den vergangenen Jahren diskutiert worden: Was genau schützt die Menschenwürde an ihrem Träger? Und was an einem Menschen verleiht ihm Würde? Im Folgenden möchte ich mich auf die zweite Frage konzentrieren und drei Bedingungen diskutieren, denen Antworten darauf genügen sollten. Ich nenne sie die Bedingung der Gleichheit in der Würde, die Bedingung der offenkundigen Trägerschaft und die Bedingung des normativen Gewichts.


    Die Bedingung der Gleichheit in der Würde beschränkt die Abhängigkeit des Werts der Würde von der Variabilität der Eigenschaft, die ihm zugrunde liegt. Was immer erklärt, warum menschliche Wesen Würde haben, scheint all ihren Trägern im gleichen Masse zuzukommen: Bei allen Unterschieden, die wir untereinander aufweisen – es gibt jüngere und ältere, intelligentere und sportlichere, gesunde und weniger gesunde Menschen –, führt das nicht zu einem Unterschied unserer grundlegenden Würde. Die aus der Menschenwürde folgenden Rechte kommen uns allen gleichermassen zu.

    Demzufolge muss die würdeverleihende Eigenschaft entweder von vornherein keine Grade zulassen oder abseits ihres Vorhandenseins in ihren genauen Abstufungen für die Würdezuschreibung irrelevant sein. Ein Beispiel für den ersten Fall wäre die Eigenschaft, Mensch zu sein: Entweder man ist Mensch, oder man ist es nicht. Ein Beispiel für den zweiten Fall wäre die Eigenschaft rational zu sein, verstanden als das Vermögen, selbstbestimmt nach Gründen zu handeln: Einige Menschen sind offenkundig eher dazu imstande als andere. Im zweiten Fall darf einer Person also nicht mehr Würde zukommen, wenn sie rationaler denkt und handelt. Entscheidend für ihre Würde ist allein, dass sie überhaupt befähigt ist, sich rational zu verhalten.

    Die Bedingung der offenkundigen Trägerschaft verlangt, all diejenigen Wesen als Träger von Würde anzuerkennen, denen wir diesen Wert sicher zuschreiben wollen. Mit Blick auf die Verbrechen der Nationalsozialisten, die etwa im Rahmen der sogenannten „Aktion T4“ die massenhafte Ermordung von geistig und körperlich behinderten Menschen betrieben, scheint es bedeutsam, auch den Mitgliedern solcher Gruppen die gleiche unverletzliche Würde zuzuschreiben wie vollkommen gesunden Menschen.

    Die Alternative, ihnen einen Wert anderer Art zuzuweisen, der sodann auf einer anderen Eigenschaft gründen könnte, wäre selbst bei einem als identisch angenommenen Schutzbereich – sie werden mit denselben Rechten ausgestattet wie auch Würdeträger – nicht ausreichend. Wenn es um den grundsätzlichen Wert geht, der Menschen ungeachtet ihrer Leistungen und Verdienste angerechnet werden muss, darf es keine unterschiedlichen Arten von Würde geben, der es uns gestatten würde, Menschen in unterschiedliche Wertgruppen einzuteilen.

    Die Bedingung des normativen Gewichts verlangt, dass die würdebegründende Eigenschaft es einsichtig macht, weshalb seine Träger über diesen besonderen Wert verfügen. Nehmen wir wiederum die Eigenschaft des Menschseins als Beispiel. Wird diese Eigenschaft biologisch im Sinne des Verfügens über eine bestimmte Erbgutinformation gedeutet, bleibt unklar, warum der Besitz solchen Erbguts an sich etwas Schätzenswertes darstellen sollte. Näherliegende, weil von uns allgemein wertgeschätzte Eigenschaften zur Begründung der Menschenwürde wären demgegenüber die Fähigkeit zu rationalem Verhalten, zur Selbstbestimmung, oder ähnliches.

    Die gleichzeitige Erfüllung aller drei Bedingungen macht die Herausforderung aus, eine überzeugende Antwort auf die zweite Frage zu geben. So erscheint es einerseits geboten, möglichst viele Menschen als Würdeträger zu erfassen. Andererseits lassen viele klassische Kandidaten würdeverleihender Eigenschaften – Autonomie, Rationalität, Gottesabbildhaftigkeit – auch in unserer Wertschätzung viele Abstufungen zu, und einige Menschen wie Säuglinge verfügen bestenfalls rudimentär darüber. Das droht die Gleichheit ihrer Würde zu verletzen.

    Alternativ sehen sich würdeverleihende Eigenschaften, die in ihrem Trägerschaften-Zuschnitt angemessen erscheinen und aufgrund fehlender Gradualität die Unwandelbarkeit der Würde verbürgen könnten, leicht dem Vorwurf ausgesetzt, den damit begründeten Wert nicht einsichtig machen zu können. Die Debatte um eine angemessene Gewichtung aller Bedingungen und den besten Kompromiss zwischen ihnen ist nicht abgeschlossen und markiert gegenwärtig immer noch einen Schwerpunkt der Debatte um die Menschenwürde.